Der wegen dem Tötungsdelikt Marie zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilte Mann zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Der Rekurs folgt vier Monate nach der Bestätigung des Höchststrafe durch das Waadtländer Kantonsgericht.
Die Kantonsgericht hatte am 2. September den Schuldspruch des Regionalgerichts bestätigt. Der Wiederholungstäter wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt.
Er wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Dieses Urteil wird vom 40-jährigen Schweizer nun angefochten, wie das Bundesgericht am Dienstag den akkreditierten Medien mitteilte.
Der Hauptpunkt der Beschwerde betrifft die lebenslängliche Verwahrung. Der Rekurs war seit längerer Zeit erwartet worden, die Anwälte des verurteilten Schweizers hatten sich seit der Urteilseröffnung im September nicht mehr zur Frage geäussert.
Marie entführt und getötet
Der Mann hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt. In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.
Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.