Der Prozess in der Südtürkei wegen der Stein-Affäre gegen Christian Varone ist erneut vertagt worden, diesmal auf den 19. März. Das Urteil fällt somit erst nach den Regierungswahlen im Kanton Wallis. Der erste Wahlgang findet am 3. März, der zweite am 17. statt.
Im Vorfeld des Prozesses wurde ein drittes Gutachten zum Stein, der nach den Ferien Ende Juli 2012 in Varones Gepäck gefunden worden war, erstellt. Dieses spricht deutlich gegen Varone, wie der Korrespondent des Schweizer Fernsehens SRF, Roman Banholzer, auf Anfrage festhielt.
Der Verteidiger von Varone, Philippe Loretan, räumte ebenfalls ein, dass das Gutachten ungünstig für seinen Mandanten ausgefallen sei. Er kritisierte, dass die wissenschaftliche Beurteilung nur rund fünf Zeilen lang sei.
Die Verteidigung forderte vor Gericht die Einschätzung eines Experten der Universität Ankara. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab, wie Philippe Loretan nach der Verhandlung sagte. Für den 19. März seien die Schlussplädoyers vorgesehen.
Ornamente weisen auf Antike hin
Beim Fragment handle es sich um ein Eckstück eines Kapitells, das auf den Säulen eines Bauwerkes aus der Antike auflag, heisst es in einer vom SRF angefertigte Übersetzung des Berichts, die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Weiter handle es sich bei dem Stück um ein „schutzwürdiges bewegliches Kulturgut, das als Staatsbesitz gilt“. Der Stein wird als 22 cm lang, an der breitesten Stelle 17 cm breit und als 10 cm dick beschrieben. Es weise Begradigungen und Verzierungen aus, die mit einem Werkzeug hergestellt worden seien.
Urteil erst nach Staatsratswahlen
Der Walliser Polizeikommandant und Staatsratskandidat Varone ist wegen versuchten Diebstahls türkischer Kulturgüter angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren. Bis am 1. August 2012 sass Varone fünf Tage in Untersuchungshaft.
Der Prozess gegen Varone wurde bereits am 25. September und am 27. November vertagt worden. Aufgrund der erneuten Verschiebung fällt das Urteil erst nach den Walliser Staatsratswahlen. Der erste Wahlgang findet am 3. März statt, der zweite am 17. März.
Varones Anwalt Loretan führt die Verschiebung auf den Staatsanwalt zurück, der sein Schlussplädoyer schriftlich abgeben wolle. Loretan schlug den 5. März vor, doch die türkische Anwältin hat seinen Angaben gemäss an diesem Tag bereits eine andere Verhandlung. Sie schlug deshalb den 18. März vor. Die Richter hätten schliesslich den 19. März gewählt.
Auszeit für Wahlen
Varone nahm ab dem 23. November bis zu den Staatsratswahlen vom 3. März eine Auszeit als Kommandant der Walliser Polizei. Er liess sich von sämtlichen Aufgaben entlasten, um sich auf den Wahlkampf konzentrieren zu können.
Varone will für die FDP in die Fussstapfen seines abtretenden Parteikollegen Claude Roch treten. Dabei macht ihm Nationalrat Oskar Freysinger Konkurrenz, der für die SVP einen Sitz in der Walliser Kantonsregierung erobern will.
Neue Vorwürfe
Am Donnerstag tauchten zudem neuen Vorwürfe gegen Varone auf. Dieser soll gemäss Berichten des „Tages-Anzeiger“ und „24 Heures“ 2010 als Polizeikommandant versucht haben, das Ausmass eines Selbstunfalls mit seinem Dienstwagen herunterzuspielen.
Varone bestätigte den Unfall gegenüber den Zeitungen. Er war bei Siders in einen Kandelaber geprallt. Allerdings dementierte er, auf die Reparaturkosten Einfluss genommen zu haben, um das Ausmass des Unfalls herunterzuspielen.
Am Donnerstag zeigte sich der Staatsratskandidat auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda etwas enttäuscht, dass der Fall nicht entschieden wurde. Die türkische Justiz bestimme das Tempo.
Zum Autounfall hielt Varone fest, dass er mit ungefähr 10 km/h unterwegs gewesen sei. Staatsrätin Ester Waeber-Kalbermatten habe er schriftlich über den Unfall informiert.