Das von US-Präsident Donald Trump verhängte Einreiseverbot bleibt ausser Kraft. Ein Bundesrichter in Hawaii hat die bislang vorläufige Verfügung gegen das Verbot am Mittwoch unbefristet verlängert.
Der Bundesstaat Hawaii hatte gegen Trumps Verbot geklagt, weil er die Anordnung als Diskriminierung von Muslimen und damit einen Verstoss gegen die Verfassung wertet.
Richter Derrick Watson teilte am Mittwoch (Ortszeit) in Honolulu mit, dass er seine am 15. März erlassene einstweilige Verfügung gegen Trumps zweites Dekret rechtlich umgewandelt habe.
Die neue Verfügung gilt nun zeitlich unbegrenzt, wie der Justizminister von Hawaii, Doug Chin, erläuterte. Eine Inkraftsetzung des Dekrets während der laufenden gerichtlichen Verfahren ist damit unmöglich.
Watson hatte Trumps Erlass Mitte des Monats kurz vor dem geplanten Inkrafttreten des Einreiseverbots vorläufig aufgehoben. Später setzte auch ein Richter im Bundesstaat Maryland das Dekret ausser Kraft, allerdings nur in Teilen.
«Irreparable Verletzungen von Rechten»
Bundesrichter Watson gelangte damals zu dem Schluss, dass «irreparable Verletzungen» von Rechten und öffentlichen Interessen zu befürchten seien, wenn er den Stopp der Einreiseverbote nicht erlasse. Dem Antrag hatten sich 13 weitere Staaten angeschlossen.
Die Kläger gegen das Dekret hatten angeführt, der Präsidentenerlass diskriminiere Muslime. Watson bezog sich in seiner damaligen Entscheidung auf Äusserungen Trumps im Wahlkampf über den Islam und Muslime und folgerte, dass die Anordnung in «unwiderlegbarer» Form eine feindselige Einstellung gegenüber einer bestimmten Religion widerspiegele.
Einreiseverbote Schutz gegen Terror
Trump bezeichnet die Einreiseverbote hingegen als zwingend notwendige Schutzmassnahme gegen die Terrorgefahr. Die zeitlich begrenzten Einreisestopps sollen den US-Behörden die Zeit geben, die Sicherheitsüberprüfungen von Einreisewilligen einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Gegen die Suspendierungen will Trump vor den Supreme Court ziehen.
Bereits ein erstes Einreisedekret Trumps von Ende Januar war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig ausgesetzt worden, ein Bundesberufungsgericht bestätigte später dann diese Entscheidung. Trump entschied sich daraufhin, die zweite Anordnung formulieren zu lassen, die er am 6. März unterzeichnete.
Diese war gegenüber der ursprünglichen Version etwas abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert ist. So soll unter anderem laut dem neuen Erlass das für 90 Tage geltende Einreiseverbot für Staatsangehörige muslimischer Länder nicht mehr für sieben, sondern nur noch für sechs Staaten gelten. Der Irak war in der Neufassung ausgenommen.