US-Gericht lehnt Einspruch von BP zu Schadenersatzzahlungen ab

Der britische Ölkonzern BP ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen milliardenschweren Vergleich wegen der Ölpest im Golf von Mexiko anzufechten.

Die Verschmutzung nach der Ölkatastrophe im April 2010 (Archivbild) (Bild: sda)

Der britische Ölkonzern BP ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen milliardenschweren Vergleich wegen der Ölpest im Golf von Mexiko anzufechten.

Der Supreme Court in Washington lehnte einen Einspruch von BP gegen die Umsetzung einer Schadenersatzvereinbarung aus dem Jahr 2012 ab. Der Konzern hatte sich beschwert, dass einige Unternehmen Gelder aus dem Entschädigungsfonds erhalten hätten, obwohl sich ihre Schäden nicht auf die Umweltkatastrophe vom April 2010 zurückführen liessen.

Die Briten hatten das Abkommen zwar unterzeichnet. Sie argumentieren aber anschliessend, dass die Einigung zu ihrem Nachteil ausgelegt worden sei. Denn BP sei gezwungen, auch Unternehmen Schadenersatz zu zahlen, die einen vermeintlichen Schaden nicht richtig nachgewiesen hätten.

Bei der Explosion der Bohrinsel «Deepwater Horizon» waren elf Arbeiter ums Leben gekommen, hunderte Millionen Liter Erdöl strömten ins Meer. 87 Tage dauerte es, bis BP das Leck schliessen konnte. Die Küsten von fünf US-Bundesstaaten wurden verseucht, der Fischfang und der Tourismus an der Golfküste schwer geschädigt.

Im September hatte ein Bundesgericht in New Orleans BP die Hauptschuld an dem Desaster zugewiesen. Der Konzern handelte demnach grob fahrlässig. BP hat insgesamt 43 Mrd. Dollar für absehbare Kosten einkalkuliert. Es war die schlimmste Ölpest in der US-Geschichte.

BP erklärte, trotz der Entscheidung des Supreme Courts weiter dagegen anzukämpfen, dass Entschädigungen nicht zu Unrecht eingefordert würden. Die Anwälte der Gegenseite begrüssten den Gerichtsbeschluss dagegen als «grossen Sieg» für die von der Ölpest betroffene Golfregion.

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