US-Gericht lehnt Einstellung von Verfahren gegen Roman Polanski ab

Starregisseur Roman Polanski muss nach der Entscheidung eines US-Gerichts weiter befürchten, auch Jahrzehnte nach der Tat wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen in den USA inhaftiert zu werden.

Der Filmemacher Roman Polanski muss weiterhin in den USA mit einem Verfahren wegen einer Vergewaltigung rechnen. (Archivbild) (Bild: sda)

Starregisseur Roman Polanski muss nach der Entscheidung eines US-Gerichts weiter befürchten, auch Jahrzehnte nach der Tat wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen in den USA inhaftiert zu werden.

Richter Scott Gordon lehnte am Montag (Ortszeit) in Los Angeles Polanskis Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab, wie aus Gerichtsakten hervorging. Die Anwälte des 83-jährigen Oscar-Preisträgers hätten keine «ausreichend glaubwürdigen, zulässigen Beweise» für eine Einstellung des Verfahrens vorgelegt, schrieb Gordon in seiner 13-seitigen Begründung.

Polanskis Anwalt Harland Braun hatte das Gericht aufgefordert, wenigstens die ungefähre Dauer der Haftstrafe zu nennen, die seinem Mandanten in den USA drohe.

Hausarrest in der Schweiz

Im Jahr 1977 war Polanski unter Verdacht geraten, im Haus des US-Schauspielers Jack Nicholson eine 13-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der polnisch-französische Filmemacher sass 42 Tage im Gefängnis, kam auf Kaution frei – und setzte sich 1978 nach Frankreich ab.

Seitdem hat Polanski die USA aus Angst vor Inhaftierung nicht mehr betreten. Die Schweizer Justiz stellte den Regisseur 2009 auf US-Ersuchen zehn Monate lang unter Hausarrest, ehe sie das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte.

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