US-Justiz hebt Verurteilung von Ex-Fahrer von Bin Laden auf

Die US-Justiz hat die Verurteilung des ehemaligen Fahrers des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden aufgehoben. Salim Hamdan sei zu Unrecht wegen „materieller Unterstützung des Terrorismus“ bestraft worden, entschied ein Bundesgericht in Washington am Dienstag.

Der ehemalige Fahrer von Bin Laden, Salim Hamdan, auf einer undatierten Aufnahme (Archiv) (Bild: sda)

Die US-Justiz hat die Verurteilung des ehemaligen Fahrers des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden aufgehoben. Salim Hamdan sei zu Unrecht wegen „materieller Unterstützung des Terrorismus“ bestraft worden, entschied ein Bundesgericht in Washington am Dienstag.

Hamdan war einst im Gefangenenlager Guantánamo festgehalten worden. Im November 2008 wurde er in seine Heimat Jemen abgeschoben und kam Anfang 2009 frei. Das Urteil vom Dienstag könnte sich auf andere Guantánamo-Häftlinge auswirken, die noch in dem umstrittenen US-Gefängnis auf Kuba einsitzen.

Hamdan war in den 90er Jahren in einem Lager des Terrornetzwerks Al-Kaida in Afghanistan ausgebildet worden und arbeitete später als persönlicher Fahrer von Bin Laden. Nach den Anschlägen vom 11. September und dem darauffolgenden internationalen Militäreinsatz am Hindukusch geriet der Jemenit im November 2001 in US-Gefangenschaft.

Ein Sondergericht des US-Militärs in Guantánamo verurteilte ihn im August 2008 schliesslich zu fünfeinhalb Jahren Haft. Weil er den Grossteil der Strafe bereits abgesessen hatte, schoben die USA Hamdan kurz darauf in seine Heimat ab.

US-Bürgerrechtler hielten den Fall des Jemeniten allerdings aufrecht. Die Richter am Bundesberufungsgericht in Washington stellten nun fest, dass der Vorwurf der „materiellen Unterstützung des Terrorismus“ nicht rückwirkend auf Hamdan hätten angewandt werden dürfen.

Die USA hätten erst 2006 ein Gesetz geschaffen, das diesen Tatbestand als Kriegsverbrechen aufführt. Massgeblich für das Urteil gegen Hamdan sei also das Völkerrecht gewesen – und das kenne den Vorwurf der materiellen Terror-Unterstützung im Sinne der US-Justiz nicht.

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