US-Konzerne sollen interne Einkommensschere publik machen

Die US-Börsenaufsicht (SEC) plant offenbar neue Vorschriften zur Deckelung von Managerlöhnen. Die Behörde will laut «Wall Street Journal» die börsenkotierten Konzerne dazu verpflichten, den Gehaltsunterschied vom einfachen Angestellten zum Firmenchef zu veröffentlichen.

In den USA sollen die Löhne in den Firmen publik gemacht werden (Bild: sda)

Die US-Börsenaufsicht (SEC) plant offenbar neue Vorschriften zur Deckelung von Managerlöhnen. Die Behörde will laut «Wall Street Journal» die börsenkotierten Konzerne dazu verpflichten, den Gehaltsunterschied vom einfachen Angestellten zum Firmenchef zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Lohnschere gehört zu dem Gesetzespaket, das 2010 zur Finanzmarktreform in den USA auf den Weg gebracht worden war. Nachdem die Umsetzung lange aufgeschoben wurde, solle die Vorschrift nun im kommenden Monat von der SEC gebilligt werden, berichtete die Zeitung auf ihrer Website.

Unterstützer der Regelung glauben, dass so ein weiteres Öffnen der Einkommensschere zwischen Unternehmensführung und Belegschaft verhindert werden könne. Gewerkschaften rechnen vor, dass die Spitzenmanager der grössten US-Konzerne im vergangenen Jahr 307-mal so viel wie das mittlere Gehalt in ihrem Unternehmen verdient hätten.

Ins Verhältnis stellen

Die Unternehmen liefen Sturm gegen die Veröffentlichungspflicht. Sie argumentierten, dass die Erfassung aller Gehälter insbesondere bei international agierenden Konzernen zu hohe Kosten verursachen würde. Die geplante Vorschrift der SEC sieht laut «Wall Street Journal» vor, dass die Topeinkommen nur noch ins Verhältnis zum Mittelgehalt eines Teils der Belegschaft gesetzt werden.

Das Thema Managergehälter ist auch in der Schweiz brandaktuell. Nachdem die Abzockerinitiative zur Eindämmung von überrissenen Boni und Abgangsentschädigungen am 3. März dieses Jahres mit 67,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, kommt am 24. November die 1:12-Initiative der Juso vors Volk. Sie verlangt, dass der höchste bezahlte Lohn in einer Firma das Zwölffache des tiefsten Lohnes nicht überschreiten darf.

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