Ein US-Richter hat am Montag die geplante Verpflichtung für die Tabakindustrie zum Abdruck abschreckender Fotos auf Zigarettenpäckchen gestoppt. Die vorgesehenen Bilder seien „kleinformatige Werbehinweise“ für eine „offene Antitabakkampagne“ der US-Regierung, entschied Richter Richard Leon.
Gegen die ab September 2012 geltende, neue Regelung hatten im August vier Tabakfirmen geklagt, die das im ersten Artikel der US-Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt sehen.
Durch sein Urteil setzte Leon die Pflicht zur Veröffentlichung der Fotos bis zu einer Entscheidung im Verfahren über die Verfassungsmässigkeit der Vorschriften vorläufig aus. Dabei verwies er darauf, dass in anderen Verfahren zuvor auch bemängelt worden sei, dass die Bilder das Recht von Konsumenten auf Schutz vor „aufgezwungenen Werbebotschaften“ verletze.
Zigarettenpackungen sollen in den USA beidseitig mit Fotos bedruckt werden, die die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens verdeutlichen. Bislang sind sie nur mit Warnhinweisen in Textform versehen.