Der Internetdienst Twitter macht sich durch die Übermittlung von Botschaften radikalislamischer Gruppen nicht der Terrorunterstützung schuldig: Dies entschied am Mittwoch (Ortszeit) ein US-Distriktrichter in San Francisco.
Er wies damit eine entsprechende Klage gegen die Kurznachrichtenplattform ab. Twitter diene lediglich als Forum für Meinungsäusserungen, für die Inhalte könne die Plattform aber nicht haftbar gemacht werden, argumentierte Richter William Orrick.
Geklagt hatten die Eltern von zwei US-Bürgern. Die beiden Männer waren im Auftrag der US-Regierung an der Polizistenausbildung in Jordanien beteiligt und sind dort von einem jordanischen Offizier erschossen wurden. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hatte die Tat vergangenes Jahr für sich in Anspruch genommen.
Richter Orrick bezeichnete das Attentat als «furchtbar». Allerdings könne Twitter nach geltender Gesetzeslage nicht als «Sprecher der hasserfüllten IS-Rhetorik» angesehen und haftbar gemacht werden. Die Kläger hatten argumentiert, Twitter leiste «materielle Unterstützung» für terroristische Taten, indem es als Plattform für die Verbreitung von Mitteilungen extremistischer Gruppen dient.