Die USA haben einen Auslieferungsantrag gegen den deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload vorgelegt. Der Antrag gegen Kim Dotcom wurde am Freitag beim Gericht in Auckland eingereicht.
Dies teilte die neuseeländische Staatsanwältin Anne Toohey, die in diesem Fall die Interessen der USA vertritt, am Montag mit. Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche gegen Kaution auf freiem Fuss bleibt.
Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fussgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in grossem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der grössten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.