Sicherheitsbehörden erschwerten in immer mehr Ländern die Arbeit von Journalisten, beklagt «Reporter ohne Grenzen». Die USA fallen um 13 Plätze auf Rang 46. Aber auch die Schweiz hat noch Luft nach oben.
In der weltweiten «Rangliste der Pressefreiheit» sind die USA wegen ihres Vorgehens gegen sogenannte Whistleblower um 13 Plätze abgesackt. Sie liegen nun hinter Staaten wie El Salvador und Rumänien. Die Liste der Journalistenorganisation «Reporter ohne Grenzen» (ROG) stufte die Vereinigten Staaten auf Rang 46 von 180 Ländern ein.
«In den USA hat die staatliche Verfolgung von investigativen Journalisten und ihren Hinweisgebern aus den Sicherheitsbehörden ein nie gekanntes Ausmass erreicht», berichtete ein Sprecher der Journalisten-Organisation am Mittwoch in Berlin.
«Die 35-jährige Haftstrafe für Chelsea (ehemals Bradley) Manning und die Jagd auf den NSA-Whistleblower Edward Snowden sollen Nachahmer offenkundig davon abschrecken, Journalisten brisante Informationen über Fehlverhalten von Regierung und Behörden zuzuspielen», berichtete ROG weiter.
Arbeit der Medienschaffenden erschwert
Whistleblower sind Informanten etwa aus Geheimdienstkreisen, die sich an Medien wenden. ROG prangerte auch das Abhören von Telefonanschlüssen der Nachrichtenagentur Associated Press an.
Die Liste zeigt laut ROG, wie stark die Dominanz der Sicherheitsbehörden die Arbeit von Journalisten in vielen Ländern erschwert. «Besonders besorgniserregend» sei, dass dies sogar traditionelle Demokratien wie die USA und Grossbritannien erfasst habe.
Die Briten sanken um 3 Plätze auf Position 33. Schlusslichter in der Aufstellung sind Turkmenistan, Nordkorea und – ganz hinten – Eritrea. An der Spitze liegen weiterhin Finnland, die Niederlande und Norwegen.
Schweiz im europäischen Mittelfeld
Die Schweiz fiel im Ranking einen Rang zurück und liegt nun auf Platz 15. Im internationalen Vergleich stehe die Schweiz gut da und im europäischen Umfeld nehme sie eine mittlere Position ein, teilte die Schweizer Sektion von ROG mit.
Aufsehen erregt habe in der Schweiz im vergangenen Jahr der Fall «Rocchi». Die Neuenburger Justiz hatte die Wohnung des Journalisten der Westschweizer Tageszeitung «Le Matin», Ludovic Rocchi, durchsuchen lassen und dabei Computer und Daten beschlagnahmt.
ROG Schweiz hatte gegen dieses Vorgehen protestiert. Das Neuenburger Obergericht bezeichnete die Hausdurchsuchung später als illegal und ordnete die Rückgabe des beschlagnahmten Materials an.
Ferner bemängelt ROG die weiter andauernde Medienkonzentration sowie die Zusammenlegung von Redaktionen verschiedener Medientypen. Beides führe zu einem Rückgang der Stimmenvielfalt in der Schweiz.
Umstrittenes Öffentlichkeitsprinzip
Ausserdem kritisiert ROG, dass in der Schweiz nicht überall das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung gelte. Bedenklich sei der Umstand, dass das Bundesamt für Justiz im Auftrag der Generalsekretärenkonferenz das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) der Verwaltung evaluieren lasse.
Das BGÖ sieht vor, dass der Bundesrat neben der darin bereits ausgenommenen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht auch weitere Abteilungen der Bundesverwaltung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausnehmen kann.
«Wir hoffen, dass die Evaluation zugunsten des Öffentlichkeitsprinzips ausfällt und keine Rückschritte bringt», wird Thérèse Obrecht Hodler, Präsidentin von ROG Schweiz, in der Mitteilung zitiert.