Die USA haben Polen zur Auslieferung des französisch-polnischen Filmregisseurs Roman Polanski aufgefordert. Der Antrag ist die Folge einer von Polen im Oktober abgelehnten Forderung, den Filmemacher zu verhaften.
Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft von Los Angeles sei der polnischen Justiz am 5. Januar übermittelt worden, sagte Mateusz Martyniuk, der Sprecher des polnischen Generalstaatsanwaltes, der Nachrichtenagentur AFP.
Zuerst solle Polanski befragt werden. Polanskis Anwalt Jerzy Stachowicz bestätigte, der 81-Jährige habe Kenntnis vom Antrag.
Die US-Justiz wirft dem Oscar-Preisträger («The Pianist») die Vergewaltigung einer Minderjährigen Ende der 70er Jahre vor.
Der Antrag wurde an die Staatsanwaltschaft in Krakau weitergeleitet. Die Ankläger dort hatten erst im Oktober des letzten Jahres eine US-Forderung zur Festnahme des Regisseurs abgelehnt. Allerdings wurde er verhört.
Polanski, der eigentlich in Frankreich lebt, war damals für die Eröffnung eines Museums in seiner Heimatstadt Krakau. Auch im Februar und März wird er voraussichtlich für Dreharbeiten in Polen weilen.
In der Schweiz festgenommen
Polanskis Anwalt Jerzy Stachowicz sagte, man werde den Auslieferungsantrag anfechten. Martyniuk betonte, dass Polen seine Bürger üblicherweise nicht ausliefere.
Polanski hatte sich 1977 schuldig bekannt, mit einer Minderjährigen geschlafen zu haben. Er wurde in eine 90-tägige psychiatrische Untersuchung eingewiesen, aber bereits nach 42 Tagen wieder freigelassen.
Daraufhin floh er aus den USA, die sich seither um seine Auslieferung bemühen. Ein Interpol-Haftbefehl gegen ihn ist in 188 Ländern gültig. Er kann sich aber frei zwischen der Schweiz, Frankreich und Polen bewegen.
Polanski wurde im Zusammenhang mit den Vorwürfen 2009 bei seiner Einreise in die Schweiz am Flughafen Zürich festgenommen. Anstatt den Preis für sein Lebenswerk am Zurich Film Festival (ZFF) entgegennehmen zu können, wurde er damals in Haft genommen, die anschliessend in Hausarrest umgewandelt wurde. Die Schweiz entschied sich, den Regisseur nicht auszuliefern.