Varone in Türkei zu Gefängnisstrafe unter Aufschub verurteilt

Die türkische Justiz hat Christian Varone am Dienstag wegen der Stein-Affäre zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 15 Tagen unter Aufschub verurteilt. Die Strafe wird nur im Fall eines erneuten Delikts in den nächsten fünf Jahren fällig.

Unvorsichtig: Christian Varone, in dessen Gepäck die türkische Polizei einen geschmuggelten Stein fand (Bild: sda)

Die türkische Justiz hat Christian Varone am Dienstag wegen der Stein-Affäre zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 15 Tagen unter Aufschub verurteilt. Die Strafe wird nur im Fall eines erneuten Delikts in den nächsten fünf Jahren fällig.

Die Richter in Antalya sprachen das Urteil unter einem sogenannten Aufschub aus, wie ein Korrespondent der Nachrichtenagentur sda vor Ort berichtete. Bei diesem Urteil muss Varone die Strafe nicht antreten. Das Urteil wird auch nicht im schweizerischen Strafregister auftauchen.

Das Gericht befand Varone einzig des versuchten Diebstahls von Kulturgut für schuldig. Es sprach zudem eine Busse von 500 türkischen Lire aus, was ungefähr 260 Schweizer Franken entspricht.

Es bleibt im internen Verzeichnis der türkischen Justiz vermerkt und würde einzig bei einem Wiederholungsfall innert fünf Jahren aktiviert. Bei dieser Strafe handelt es sich um eine Besonderheit der türkischen Justiz. Das Schweizer Recht kennt diese Möglichkeit nicht.

Die türkische Anwältin von Varone, Yasemin Mataraci, beabsichtigt keinen Weiterzug des Urteils. Sie ist froh über das Urteil. «Das ist das, was wir erwartet haben, wir sind zufrieden», sagte sie.

Varone war am 27. Juli 2012 in der Türkei festgenommen worden. Bei der Ausreise hatten Flughafenbeamte in seinem Gepäck einen Stein gefunden. Er wurde fünf Tage inhaftiert, bevor er in die Schweiz zurückreisen durfte.

Drei Gutachten

Der Polizeikommandant wurde wegen versuchten Schmuggels antiker Kulturgüter angeklagt. Der Prozess gegen ihn wurde drei Mal nach wenigen Minuten vertagt. Zum Stein wurden drei Gutachten verfasst.

Während die ersten beiden Expertisen zu gegensätzlichen Schlüssen kamen, bezeichnete ein drittes Papier den Stein als antikes Säulenfragment und damit als «schutzwürdiges Kulturgut».

Der Walliser Polizeikommandant befindet sich wegen seiner Kampagne für die Walliser Regierungswahlen seit dem 23. November in einer Auszeit. Nach dem ersten Wahlgang für den Staatsrat am 3. März zog er seine Kandidatur zurück. Er entschied sich, einige weitere Tage in Anspruch zu nehmen, um verschiedene berufliche Möglichkeiten abzuklären.

Esther Waeber-Kalbermatten, SP-Regierungspräsidentin und Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, liess am kantonalen Feiertag Sankt Joseph am Dienstag per Medienmitteilung verlauten, dass sie von Varone eine Stellungnahme verlange. Er sei aufgefordert worden, «zum Urteil und dessen Folgen für seine berufliche Zukunft» Stellung zu nehmen.

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