Vater der Ex-Freundin getötet – 14 Jahre Gefängnis

Ein 33-jähriger Schweizer, der im Januar 2012 den Vater seiner Ex-Freundin mit zwei Schüssen getötet hatte, ist am Freitag vom Kriminalgericht Genf zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er will das Urteil anfechten.

In diesem Haus in Vernier fand die blutige Tat statt (Archiv) (Bild: sda)

Ein 33-jähriger Schweizer, der im Januar 2012 den Vater seiner Ex-Freundin mit zwei Schüssen getötet hatte, ist am Freitag vom Kriminalgericht Genf zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er will das Urteil anfechten.

Das Gericht sprach den Verurteilten des Mordes und der Gefährdung des Lebens schuldig. Zum Familiendrama war es gekommen, als der Mann sich kurz nach der Trennung von seiner Freundin in deren Wohnung in Vernier GE begab, um dort die gemeinsame, zweijährige Tochter abzuholen.

In der Folge entbrannte ein heftiger Streit zwischen dem Mann und den Eltern der Ex-Freundin, die in derselben Wohnung wohnten wie die Frau. Der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln zog daraufhin eine Faustfeuerwaffe und gab mehrere Schüsse ab. Der 56-jährige Schwiegervater erlag den Schüssen.

Die Richter konnten keine strafmildernden Umstände zugunsten des Angeklagten erkennen. Dieser habe sicherlich eine schwierige Zeit durchgemacht, nachdem ihn seine Freundin verlassen habe. Trotzdem habe er sich, als er die Tat ausgeführt habe, nicht in einem Zustand grosser Not befunden. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Egoistisches Motiv

Das Gericht folgte in den groben Zügen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Richter befanden den Täter der vorsätzlichen Tötung schuldig und sprachen von einer nutzlosen und egoistischen Tat.

Der Mann sei am Tag der Tat bis an die Zähne bewaffnet bei seiner Ex-Freundin aufgetaucht, um die Tochter abzuholen. Er erschien früher als vereinbart. Daraufhin kam es zum Streit. Der Täter rastete aus und gab insgesamt vier Schüsse in Richtung des Vaters der Ex-Freundin ab.

Der Verurteilte hätte es in der Hand gehabt, seinen Zorn zu bändigen und den Ort zu verlassen, befand das Gericht. Stattdessen habe er impulsiv gehandelt. Der Mann hat bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

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