Gemäss einer am Mittwoch von „10vor10“ publizierten Liste sind für das VBS 5820 Betten an 32 Standorten als Asylunterkünfte „denkbar“. Am Montag hatte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) tiefere Zahlen mitgeteilt.
Das VBS sprach damals in einem Communiqué von „mehr als 20 Unterkünften mit über 5000 Betten“, die auf ihre Eignung als Asylunterkünfte überprüft wurden. Die am Montag publizierten Zahlen seien bewusst abgerundet worden, sagte VBS-Sprecherin Sonja Margelist am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Laut Margelist war die vom 23. Februar datierte Liste nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. „Es ist ein Standortpapier für die Staatspolitische Kommission des Nationalrates“, sagte sie. Man hätte mit der Nicht-Öffentlichmachung Spekulationen und verfrühte Diskussionen in den betroffenen Gemeinden verhindern wollen.
Unterkünfte in 14 Kantonen
Für das VBS kommen militärische Einrichtungen in 14 Kantonen in Frage. Die meisten Betten fielen auf den Kanton Luzern – mit 1050 Plätzen in zwei Unterkünften. Ansonsten schlägt das VBS viele Unterkünfte in den Alpenregionen vor.
Die Bergkantone Uri, Wallis und Graubünden sind mit den meisten Unterkünften vertreten. Die zuständige Abteilung armasuisse Immobilien hatte zuvor 121 Standorte in allen Landesteilen kontrolliert. Für das VBS sind ausschliesslich Truppenlager oder unterirdische Anlagen „denkbar“.
Kasernen hält das VBS wegen „Truppenbelegung“ für nicht geeignet. Margelist sagte am Dienstag in der SF-Sendung „10vor10“, dass „praktisch alle Kasernen sehr stark belegt“ seien, während des ganzen Jahres zu über 50 Prozent. Deshalb stünden sie nicht zur Verfügung für Asylunterkünfte.
Das VBS wehrt sich gegen den Vorwurf, zu wenige Unterkünfte für Asylsuchende anzubieten. Seit fast einem Jahr unterstütze das VBS das Bundesamt für Migration (BFM) bei seiner Suche nach geeigneten Unterkünften, schrieb das Departement von Bundesrat Ueli Maurer am Montag in einer Medienmitteilung.
VBS: Kantone und Gemeinden gefordert
Ein Problem aber sei, dass die meisten Anlagen nicht oder nur befristet zonenkonform als Asylunterkünfte genutzt werden könnten. Spätestens nach sechs Monaten müsste an diesen Standorten eine Umnutzungsbewilligung bei den Kantonen oder Gemeinden eingeholt werden.
Angesichts dieser „schwierigen Rahmenbedingungen“ sei es deshalb entscheidend, dass der Bund die politische und rechtliche Unterstützung der Kantone habe, um die angebotenen Armeeanlagen als Asylunterkünfte nutzen zu können, schrieb das VBS.
Jürg Walpen vom BFM sagte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass jede Asylunterkunft als Einzelfall beurteilt werde. Ob der Kanton oder die Gemeinde dafür zuständig sei, das herauszufinden bedürfe es immer einer individuellen Abklärung.