Das Eidg. Verteidigungsdepartement (VBS) muss Armeeunterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung stellen und die dafür nötigen Verhandlungen mit den Gemeinden und Kantonen übernehmen. Darauf einigten sich das VBS und das Eidg. Justizdepartement (EJPD).
Das VBS sei auch für die nötigen Bewilligungen und Zustimmungen verantwortlich, heisst es in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Militäranlagen, über die das EJPD am Mittwoch informierte. Weiter muss das VBS die Militäranlagen nach Auszug der Asylbewerber für das Militär wieder Instand stellen.
Das EJPD ist für die Betreuung der Asylsuchenden zuständig. Zudem ist es verantwortlich für den Betrieb dieser Bundesunterkünfte, für alle Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb und in der Betriebsphase auch für die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden.
Die Verwaltungsvereinbarung regelt auch die Kostenfrage: Das VBS stellt demnach die bauliche Bereitstellung der Unterkünfte mit eigenen Krediten sicher. Die Betriebskosten übernimmt das EJPD. Im Jahr 2012 trägt das VBS die Mietkosten. Ab dem 1. Januar 2013 bezahlt das EJPD auch diese.
Der Bundesrat hatte die beiden Departemente am 2. März beauftragt, die Arbeitsteilung in einem Vertrag festzuhalten. Der Bund brauche die zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten in Armeeanlagen, damit er die Asylsuchenden nicht bereits in einer frühen Phase des Verfahrens auf die Kantone verteilen müsse, schreibt das EJPD. Damit könnten die Verfahrensdauer verkürzt, ein rascher Vollzug sichergestellt und die Kosten gesenkt werden.