Das VBS hat eine Task Force unter der Leitung von Ex-Divisionär Peter Stutz geschaffen, die Asylplätze bereitstellen soll. Anfang März hatte der Bundesrat verfügt, dass das VBS Unterkünfte für 4000 Asylsuchende innert diverser Fristen zur Verfügung stellen muss.
Sobald einer oder mehrere erste Standorte definiert seien, werde informiert, versichert das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einem Communiqué vom Dienstag.
Der Bundesrat hatte dem VBS neu die Verantwortung für die bauliche Bereitstellung und das Einholen der Bewilligungen übertragen.
Zentrale Planung
Die Task Force „Asylunterkünfte VBS“ plant und steuert zentral. Die Umsetzung soll dezentral vor Ort erfolgen. Die Gespräche mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen über die Territorialregionen.
Die Zuständigkeiten in der Leistungserbringung zwischen Armee und Bundesamt für Migration (BFM) werden klar abgegrenzt: Die Armee ist verantwortlich für den technischen Betrieb der Unterkünfte, das BFM für den Betrieb der Unterkünfte und die Betreuung der Asylsuchenden.
Bei den Lösungsansätzen des VBS würden die bestehenden Asylunterkünfte des BFM und der Kantone sowie die daraus resultierenden Belastungen mit einbezogen, heisst es im Communiqué.
Der Leiter der Task-Force „Asylunterkünfte VBS“ erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem BFM die Lösungsvorschläge zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 2. März. Er soll für die einzelnen Unterkünfte die Leistungen der Armee in Bezug auf den technischen Betrieb aufzeigen.
Zusammen mit den Kommandanten der vier Territorialregionen koordiniert er die Information der Kantone und Gemeinden und pflegt den Dialog mit den zivilen Behörden und Amtsträgern.
Der Leiter Task Force erarbeitet eine Verwaltungsvereinbarung mit dem EJPD zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses. Dabei soll er die Zuständigkeiten und die Kostenaufteilung regeln.