Im Streit um den Militärflugplatz Meiringen im Berner Oberland ist nun das Bundesgericht am Zug. Das Militärdepartement zieht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiter, der zugunsten der Fluglärm-Gegner ausgefallen war.
Diese drängen seit langem darauf, dass die Armee die Lärm- und Schadstoffimmissionen im Trainingsraum des Militärflugplatzes Meiringen überprüft. Die Fluglärm-Gegner – darunter Umweltschützer Franz Weber – wollen eine Reduktion der Flugbewegungen erwirken.
Doch das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) trat auf eine entsprechende Eingabe gar nicht ein. Die Beschwerdeführer seien nicht klageberechtigt, befand das VBS.
Anders sah es das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen September: Die Beschwerdeführer hätten durchaus ein schutzwürdiges Interesse, befanden die Richter. Dagegen wehrt sich das VBS nun mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, wie Sprecherin Silvia Steidle am Mittwoch einen Bericht der „Berner Zeitung“ bestätigte.
„Die Trainingsflüge mit Kampfjets finden ab einer Höhe von 3000 Metern statt, weshalb die Immissionen aus diesen Aktivitäten aus Sicht des VBS keine besondere Betroffenheit im rechtlichen Sinn begründen“, sagte Steidle.
Zudem fänden militärische und vor allem auch zivile Flugbewegungen über der ganzen Schweiz statt. Nach der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts sei fraglich, ob dann nicht mehr oder weniger die ganze Schweizer Bevölkerung zu einer Klage berechtigt sein müsste. Dann würde es sich um eine Popularbeschwerde handeln, was aber hier nicht der Sinn der Klagemöglichkeit sei.