Velofahrern ohne Privathaftpflichtversicherung droht Deckungslücke

Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte. Velofahrer ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dazu eine Informationskampagne gestartet.

Die Velovignette 2011 ist noch bis 31. Mai 2012 gültig (Bild: sda)

Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte. Velofahrer ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dazu eine Informationskampagne gestartet.

Das Bundesparlament hatte 2010 die ersatzlose Abschaffung der Velovignette beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist per Anfang 2012 in Kraft getreten. Die 2011er Vignette (inklusive Versicherungsschutz) ist allerdings noch bis 31. Mai 2012 gültig.

Die neue Regelung gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen und Elektrorollstühle bis 10 km/h. Weiterhin obligatorisch bleibt die Vignette jedoch für alle übrigen motorisierten Zweiräder, insbesondere Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h.

Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrer verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt.

Die Behörden gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Wer nicht versichert ist, muss Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen.

Mit einer Informationskampagne macht das ASTRA auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Auf Flyern und Plakaten in Poststellen, auf Gemeindekanzleien und beim Velofachhandel sowie an Veloveranstaltungen gibt es Informationen. Zudem ist eine Internet-Seite aufgeschaltet worden.

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