Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich am Donnerstag auf einen Verordnungsentwurf zur Klärung der dringendsten Fragen verständigt. Nun übt Kampagnenleiterin Vera Weber harsche Kritik am Vorschlag.
Dass gemäss dem Vorschlag Wohnungen und Häuser, die bis zur Abstimmung am 11. März 2012 gebaut wurden, als Zweitwohnsitz verkauft werden dürfen sollen, gehe „gar nicht“. „Das geht gegen den Volksentscheid“, sagte die Tochter des Umweltschützers Franz Weber am Freitag in der Sendung „10vor10“ des Schweizer Fernsehens.
Die Arbeitsgruppe hatte sich am Donnerstag unter anderem darauf geeinigt, dass Bauten, die unter dem bis zur Volksabstimmung geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, auch künftig in dem Mass genutzt werden dürfen, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war. Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können.
Für den Volkswillen
Die Initianten dagegen wollen „dafür kämpfen, dass diese Pauschalmöglichkeit, eine Erstwohnung in eine Zweitwohnung umzuwandeln, eingeschränkt wird“, wie Weber sagte. Der Entscheid des Volkes müsse gewährleistet sein.
Im Zentrum des Verordnungsentwurfs steht der Umgang mit neuen Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass diese Gemeinden künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen dürfen, wenn es sich um „warme Betten“ handelt.
Bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung sollen zwei Varianten – 1. September 2012 beziehungsweise 1. Januar 2013 – in die Anhörung gegeben werden.
Die Arbeitsgruppe stand unter der Leitung des Amtes für Raumentwicklung (ARE). Auch das Initiativkomitee war darin vertreten. Die konferenzielle Anhörung zum Vorschlag findet am 18. Juni statt. Ziel ist es, offene Fragen soweit möglich bis nach den Sommerferien in einer Verordnung zu regeln.