Im Internet bieten zahlreiche Anbieter zweifelhafte Gentests für den Privatgebrauch an. In der Schweiz dürfen genetische Untersuchungen bislang allerdings nur von Ärzten durchgeführt werden. Eine Expertenkommission des Bundes empfiehlt nun, diese gesetzliche Einschränkung teilweise aufzuheben.
Die ausländischen Anbieter von Gentests versprechen ihren Kunden unter anderem Informationen über individuelle Krankheitsrisiken. So kann eine interessierte Person mittels einer Speichelprobe etwa Auskunft darüber erhalten, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie an Diabetes erkrankt.
Derartige Diagnosen sind oft nicht über alle Zweifel erhaben. Ausserdem besteht das Risiko der Fehlinterpretation, welche bei der betroffenen Person wiederum Angst und Verunsicherung zur Folge haben kann.
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen trägt diesen Bedenken Rechnung: Es hält fest, dass Gentests nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden dürfen.
GUMEK für «vorsichtige Öffnung»
Die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) legt dem Bundesrat in einer Empfehlung nun aber eine «vorsichtige Öffnung» des Marktes für private Gentests nahe.
Gleichzeitig rät die Kommission weiterhin vom Gebrauch solcher Gentests ab. Ändern soll sich dies erst, wenn der Nutzen der privaten Tests nachgewiesen sei, schreibt die GUMEK im Bericht zuhanden des Bundesrats. Über die Empfehlung berichteten die Zeitungen «NZZ am Sonntag» sowie «Tages-Anzeiger» und «Bund».
Anpassung an Entwicklung
Warum plädiert die GUMEK trotz bestehender Zweifel für eine Lockerung der Einschränkung? Die Kommission begründet die Richtungsänderung unter anderem mit dem rasant wachsenden Angebot. In einer globalisierten Welt lasse sich nicht verhindern, dass Gentest-Produkte im Internet bezogen würden.
Ein geregeltes begrenztes Schweizer Angebot wäre aus der Sicht der GUMEK zudem eine Alternative zu den ausländischen Angeboten. Dies hätte eine positive Wirkung auf die Qualität der Testresultate, sagte Kommissionspräsident Sabina Gallati am Montag gegenüber Radio SRF.
Strenge Auflagen
Die Expertenkommission will private Gentests aber weiterhin an strenge Auflagen knüpfen: Vollständig zugelassen werden sollen private Gentests nur für die Abklärung nichtgesundsheitsrelevanter Merkmale. Dazu gehört etwa die Veranlagung zum Haarausfall.
Für Tests, mit denen die Veranlagung zu Krankheiten abgeklärt werden, sollen hingegen weiterhin Einschränkungen gelten. Ausserdem dürften pränatale Abklärungen sowie die Untersuchung von minderjährigen Personen auch in Zukunft nur von Ärzten durchgeführt werden.
Die Testanbieter wären zudem verpflichtet, die Kunden über die Aussagekraft des Tests sowie über mögliche psychische Auswirkungen zu informieren.
BAG prüft Empfehlung
Die Empfehlung der Expertenkommission GUMEK wird nun vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft. Noch in diesem Jahr soll eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt werden, wie der Leiter der BAG-Abteilung Biomedizin, Thomas Binz, auf Anfrage sagte.
Den Anstoss zur Gesetzesrevision gegeben hatte die Annahme einer Motion der nationalrätlichen Wissenschaftskommission. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, der raschen Entwicklung bei den genetischen Untersuchungen Rechnung zu tragen und die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen.