Kreditfirmen sollen nicht mehr mit aggressiver Werbung auf Kundenfang gehen dürfen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats schlägt ein Verbot von aggressiver Werbung für Kleinkredite vor. Die Branche soll aber selbst definieren, was als zu aggressiv gilt.
Im Juni schickt die Kommission den Gesetzesentwurf in eine Vernehmlassung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Kommission hiess die Vorlage mit 24 zu 1 Stimmen gut. Angestossen wurde das Gesetz mittels einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD).
Diese befürchtet, dass Leute durch die Werbe-Verlockungen der Kreditunternehmen dazu verführt werden, einen Kredit aufzunehmen, den sie nicht tragen können und der sie in eine Schuldenspirale treiben kann. Für die Folgen müsse schliesslich die Allgemeinheit aufkommen.
Abgelehnt hat die WAK die Forderung, nationale Präventionsprogramme gegen die Jugendverschuldung mit einer Umsatzabgabe der Kreditfirmen zu finanzieren. Sie empfiehlt mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine parlamentarische Initiative von Hugues Hiltpold (FDP/GE) abzuschreiben. Bei den Kantonen gebe es kein Bedürfnis für die Koordination der Prävention durch den Bund, hielt die WAK fest.
Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium bei der Auftragsvergabe
Wenn ein Betrieb Lehrlinge ausbildet, soll das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge positiv berücksichtigt werden. Die WAK des Nationalrats hat eine entsprechende Gesetzesänderung abgesegnet. Voraussichtlich im Herbst entscheidet der Rat.
In der Vernehmlassung zum Entwurf sei die Idee mehrheitlich positiv aufgenommen worden, teilte die WAK mit. Deshalb hiess sie diesen Entwurf mit 19 zu 6 Stimmen gut. Eine Minderheit bezweifelt, dass das Kriterium mit Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Einklang steht.
Die Mehrheit sieht den Schritt dagegen als Zeichen für das duale Bildungssystem der Schweiz. Die Lehrlingsausbildung soll wie beispielsweise der Preis, die Qualität oder die Umweltverträglichkeit in die Bewertung eines Angebotes einfliessen. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die Ruedi Lustenberger (CVP/LU) 2003 eingereicht hat.
Zeichen gegen Erbschaftssteuerabkommen
Zudem fordert die WAK des Nationalrats, dass der Bundesrat kein Abkommen abschliessen soll, das anderen Staaten explizit erlaubt, in der Schweiz gelegene Immobilien zu besteuern. Im Blick hat die Kommission dabei das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich.
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission eine entsprechende Motion gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das revidierte Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde letzten Sommer paraphiert, ist aber noch nicht unterzeichnet: Im Herbst vereinbarten die Schweiz und Frankreich, die strittigen Fragen nochmals zu diskutieren.
Die Kommission wolle nun mit ihrem Vorstoss ein politisches Signal senden, sagte WAK-Präsident Christophe Darbellay (CVP/VS), der mit einer baldigen Unterzeichnung rechnet, auf Anfrage. Sie habe zu diesem Zweck einen Punkt herausgegriffen. Auch mit anderen sei sie aber unzufrieden