Verbot von bezahltem Sex mit Minderjährigen beschlossen

Sex mit minderjährigen Prostituierten wird in der Schweiz verboten. Der Ständerat hat letzte Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Bisher konnten Freier von Minderjährigen in der Schweiz nicht bestraft werden.

Prostituierte auf dem Strassenstrich (Archiv) (Bild: sda)

Sex mit minderjährigen Prostituierten wird in der Schweiz verboten. Der Ständerat hat letzte Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Bisher konnten Freier von Minderjährigen in der Schweiz nicht bestraft werden.

Die Schweiz hatte die Konvention im Juni 2010 unterzeichnet. Sie erfüllt die meisten Anforderungen, muss für den Beitritt zum Abkommen aber unter anderem dafür sorgen, dass Freier von minderjährigen Prostituierten bestraft werden können. Heute macht sich ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist.

Die entsprechende Änderung des Strafgesetzes wurde in beiden Räten ohne Gegenstimme angenommen. Weil der Nationalrat aber eine kleine Änderung an der Vorlage vornahm, musste sich der Ständerat noch einmal damit befassen. Nach der Bereinigung der Differenzen ist das Geschäft nun bereit für die Schlussabstimmung.

Auch Förderung strafbar

Mit der Änderung des Strafgesetzes ist neu auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar. Zuhälter, Betreiber von Bordellen oder Escort-Services müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Neu ist zudem auch der blosse Konsum – und nicht wie heute nur der Besitz – von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt.

Keinen neuen Artikel im Strafgesetzbuch gibt es zum sogenannten Grooming, womit das Ansprechen von Unmündigen zu sexuellen Zwecken über das Internet gemeint ist. Gemäss dem Bundesgericht ist Grooming schon nach geltendem Recht strafbar. Die Rechtskommission des Nationalrates hat allerdings eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der mögliche Lücken geschlossen werden sollen.

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