Beim deutschen Verfassungsgericht ist ein Verbotsantrag gegen die rechtsradikale Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingegangen. Der Antrag der Bundesländer kam am Dienstag beim Gericht in Karlsruhe per Bote an.
Die Länderkammer (Bundesrat) stellt als einziges Verfassungsorgan den Antrag auf ein Verbot der Partei. Die Bundesregierung und die grosse Parlamentskammer (Bundestag) schlossen sich nicht an.
Das mehr als 250 Seiten lange Dokument listet Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der einstigen Hitler-Partei NSDAP steht. Hier gebe es eine «Wesensverwandtschaft», die für sich schon ein Verbot rechtfertige, argumentieren die Antragsteller.
Wann das Gericht über den Antrag verhandeln wird, ist noch offen. Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der NPD verdeckte Ermittler platziert hatten.
Die NPD könnte gegen ein etwaiges Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg klagen. Derzeit ist die Partei in den Bundesländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten. Bei der Bundestagswahl im September kam die NPD auf einen Stimmenanteil von 1,3 Prozent.