Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) hat sich im letzten Jahr mit 1206 Meldungen über harte Pornografie befassen müssen. Harte Pornografie blieb somit die Kategorie mit den meisten Meldungen. 90 Prozent davon betrafen Kinderpornografie.
Wie die zum Bundesamt für Polizei (fedpol) gehörende KOBIK am Dienstag mitteilte, ging im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Kinderpornografie zwar etwas zurück. Daraus könne aber nicht darauf geschlossen werden, dass solche Inhalte und Verstösse im Internet effektiv abgenommen hätten.
Der Rückgang sei in erster Linie darauf zurückzuführen, dass diese Inhalte öffentlich immer weniger sichtbar seien. Pädokriminelle zögen sich bewusst in geschlossene oder nur schwer zugängliche Plattformen – Foren, Gruppen, soziale Netzwerke – zurück. Das erlaube ihnen einen diskreteren und anonymeren Austausch von kinderpornografischem Material.
Aufgrund aktiver Recherchen der KOBIK konnten 2011 insgesamt 225 Verdachtsdossiers erstellt werden. Von diesen wurden 223 an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Zwei weitere Fälle fielen in die Zuständigkeit ausländischer Behörden und wurden weitergeleitet.
In 16 Fällen verdeckte Vorermittler
Die Mehrheit der Verdachtsdossiers resultiert aus der Überwachung von P2P-Netzwerken nach Pädokriminellen. Es gelang, 214 Personen zu identifizieren, die aktiv am Austausch von Kinderpornografie auf P2P-Netzwerken beteiligt waren. Zudem wurden KOBIK-Mitarbeitende in 16 Fällen als verdeckte Vorermittler in Chatrooms tätig.
Gestützt auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse konnten in einigen Fällen in den verschiedenen betroffenen Kantonen strafprozessuale Ermittlungsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen und Befragungen durchgeführt werden. Die eröffneten Verfahren sind noch hängig.
2011 hat KOBIK insgesamt 263 Verdachtsdossiers zuhanden der kantonalen Strafverfolgungsbehörden erstellt. Diese stammen einerseits aus den eigenen verdachtsunabhängigen Recherchen oder aber aus den Meldungen, die KOBIK via Meldeformular erreicht haben.