Der Verdächtige im Mordfall von Freiburg im Breisgau hat eine kriminelle Vergangenheit. Der Abgleich von Fingerabdrücken ergab, dass der Mann zuvor wegen eines Gewaltverbrechens an einer Frau in Griechenland verurteilt worden war.
Der Vergleich der Fingerabdrücke mit denen in einer griechischen Datenbank hatte am Mittwochabend den Durchbruch gebracht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigte. Der Verdächtige war im Mai 2013 in Griechenland wegen eines Gewaltverbrechens zu zehn Jahren Haft verurteilt und Ende Oktober 2015 mit Auflagen entlassen worden.
Der junge Mann kam dann als Flüchtling im November 2015 nach Deutschland. Er lebte in einer Pflegefamilie in Freiburg. Ihm wird zur Last gelegt, Mitte Oktober dieses Jahres eine 19-jährige Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet zu haben.
Auf der griechischen Insel Korfu soll er 2013 eine 20-jährige Studentin eine hohe Klippe hinabgeworfen haben. Das Opfer habe schwer verletzt überlebt.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa war der Verdächtige nach seiner Entlassung aus der Haft und dem Untertauchen von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben worden.
«Sehr ärgerlicher Vorgang»
Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden, obwohl er Griechenland kurz nach seiner Haftentlassung im Oktober 2015 trotz Meldeauflagen verliess.
Die griechischen Behörden hätten keine internationale Fahndung eingeleitet worden. «Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang», kritisierte Innenminister Thomas de Maizière.
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem «eklatanten Versagen» griechischer Behörden. Da die Daten des flüchtigen Afghanen nicht in das SIS eingetragen worden seien, sei er nicht als gesuchter Straftäter identifiziert worden, als er im November 2015 auf dem Bundespolizei-Revier Freiburg Asyl beantragte.
Alter und Herkunft abklären
An den Ermittlungen in Freiburg ändere sich vorderhand nichts, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Noch nicht sicher sind das Alter des Verdächtigen sowie die Herkunft.
Der Mann hatte den deutschen Behörden angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 17 Jahre alt. Bei seiner Einreise im November 2015 will er 16 gewesen sein.
Diese Angaben würden nun geprüft, sagte der Sprecher. Ein Gutachten soll das Alter des Verdächtigen klären. Das Alter kann entscheidend sein für die Strafhöhe.
Eindeutige Dokumente hatte der Mann bei seiner Einreise nach Deutschland laut Behörden nicht vorlegen können. Seit seiner Festnahme schweige er. Untergebracht ist er mittlerweile in einem Gefängnisspital bei Ludwigsburg. Dort werden Gefangene speziell betreut und medizinisch versorgt.