Verdeckte Ermittlungen wieder zulassen – mit strikten Regeln

Mit einer Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes hat der baselstädtische Grosse Rat am Mittwoch verdeckte präventive Ermittlungen wieder auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dies schliesst eine seit 2011 landesweit bestehende Gesetzeslücke.

Mit einer Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes hat der baselstädtische Grosse Rat am Mittwoch verdeckte präventive Ermittlungen wieder auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dies schliesst eine seit 2011 landesweit bestehende Gesetzeslücke.

Die neue Schweizer Strafprozessordnung unterband präventive verdeckte Ermittlungen; sie lässt solche nur zur Aufklärung begangener Delikte zu. Die Revision des kantonalen Polizeigesetzes mit zwei neuen Paragraphen macht präventive verdeckte Fahndungen und verdeckte Ermittlungen wieder möglich, wie es Strafverfolger gefordert hatten.

Dieses Vorgehen angeregt hatte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Zudem hatte der Grosse Rat eine entsprechende EVP-Motion überwiesen. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) fügte noch Präzisierungen ein, die namentlich Zuständigkeiten und Kompetenzen klären.

Kritik von linken Juristen

Die von der JSSK vorgeschlagene Bewilligungspflicht für verdeckte Ermittlungen mit Entscheid durch das Zwangsmassnahmengericht gefällt dem Strafgericht nicht, zu dem es gehört, weil diese Zuständigkeit getrennte Aufgaben vermische. Im Prinzip waren alle Fraktionen zwar für die Teilrevision; dennoch kam es am Mittwoch zu einer Debatte.

Als Einzelsprechende plädierten zwei SP-Leute gegen die Vorlage: Beide bezweifeln die Gesetzeslücke und stiessen sich an der Möglichkeit, verdeckt zu ermitteln ohne konkreten Verdacht. „Das geht Richtung Staatsschutz“, warnte eine SP-Strafrechtlerin. Ein SP-Strafverteidiger wünschte sich statt der kantonalen eine Bundesregelung.

Hanspeter Gass, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes konterte mit dem Verweis auf den Parlamentsauftrag. Er versprach, der Kanton werde sich tatsächlich wie angekündigt mit Hilfe der Neuerungen gegen Menschenhandel und ähnliche schwere Kriminalität engagieren.

Die Vorlage wurde am Ende mit 79 gegen 7 Stimmen gutgeheissen. – Verdeckten Fahndern und Ermittlern ist im Übrigen mit der Revision verboten, als „agent provocateur“ Straftaten zu provozieren.

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