Der Aargauer Verein „Gekröpfter Nordanflug Nein“ stimmt dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland zum Flugverkehr unter Vorbehalt zu. In der Schweiz müsse eine faire regionale Verteilung der Flugbewegungen erreicht werden.
Der Verein sei unverändert der Meinung, dass der gekröpfte Nordanflug nicht notwendig sei und dass mit der vom Kanton Aargau zugesprochenen Surbtal-Bözberg-Route keine Lärmgrenzwerte überschritten werden dürften, heisst es in der Mitteilung vom Freitag.
Der Verein hält auch an der Forderung fest, dass keine Atomanlagen im Umkreis von fünf Kilometern überflogen werden dürfen. Die Sicherheit sei oberstes Gebot.
Nachdem die AKW zur Sicherung der Stromversorgung weiterhin betrieben werden müssten, wäre es gemäss Verein „fahrlässig, Starts und Landungen über solche Anlagen zu führen“.