In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Verfassungsartikel zur Familienpolitik am Mittwoch zugestimmt.
Der Nationalrat hiess die Vorlage, die nun an den Ständerat geht, mit 111 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Gemäss dem Verfassungsartikel sollen Bund und Kantone insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen.
Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest. Zudem kann der Bund sich finanziell an den Massnahmen der Kantone beteiligen.
Keine Harmonisierung der Unterhaltszahlungen
SP, Grüne und CVP wollten den Bund darüber hinaus ermächtigen, Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone festzulegen. Dafür hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen. Dies lehnte der Rat jedoch mit 96 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Linke als „Griechen“ der Schweiz
Gegen die übrigen Bestimmungen stellten sich nur die SVP und die FDP. Sie halten den Artikel für überflüssig und fürchten Mehrkosten. „Fördern“ bedeute nichts anderes als „Geld verteilen“, kritisierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Die „Griechen der Schweiz“ seien nicht unbedingt die Romands, sagte der SVP-Nationalrat in Anspielung auf einen Artikel der „Weltwoche“. „Die wahren Griechen in der Schweiz sind links der Mitte zu finden.“
Schwindende Eigenverantwortung
Die SVP möchte indes nicht nur Kosten verhindern. Sie befürchtet auch, dass der Verfassungsartikel am Ende zu einer Bevorteilung jener Familien führt, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, wie Jürg Stahl (SVP/ZH) ausführte. Damit werde die Eigenverantwortung geschwächt.
Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Sozialkommission des Nationalrates: Das Projekt geht auf eine parlamentarische Initiative von Norbert Hochreutener (CVP/BE) zurück.