Die Baselbieter Regierung hat eine Vereinfachung bei Baubewilligungen in Gemeinden beschlossen: Im sogenannten kleinen Baubewilligungsverfahren sollen künftig auch ein einzelnes Gemeinderatsmitglied, eine Kommission oder eine Stelle der Gemeindeverwaltung Verfügungen und Entscheide erlassen können.
Die Regierung hat dazu am Dienstag die Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz angepasst. Die Gemeinden könnten nun die Ausgestaltung des kleinen Baubewilligungsverfahrens an ihre Bedürfnisse anpassen, teilte sie mit. Allerdings müssten sie dann die Kompetenzübertragung in einer Bestimmung im Gemeindereglement festschreiben.
Zuständige Behörde im kleinen Baubewilligungsverfahren war bisher stets der Gemeinderat. In dem Verfahren geht es etwa um Gartenhäuschen und andere Kleinbauten, Einfriedungen, Velodächer, Verkehrsflächen, Antennen und Ähnliches. Die Vereinfachung war bereits in den letzten Jahren im Landrat aufgegriffen worden.