Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat vor Gericht eine Mitwirkung am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 35 Jahren bestritten. Die 59-Jährige sagte am Montag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus, nie an einer konkreten Anschlagsvorbereitung beteiligt gewesen zu sein.
Die Angeklagte sagte, sie sei am Tag des Anschlags, dem 7. April 1977, nicht in Deutschland gewesen. An den Nebenkläger Michael Buback, den Sohn des Ermordeten, gewandt sagte sie: „Wer Ihren Vater getötet hat, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Denn ich war nicht dabei.“
In dem seit eineinhalb Jahren laufenden Prozess hat Becker bislang geschwiegen. Die Angeklagte begründete ihre Aussage damit, dass gegen sie mehrere falsche Beschuldigungen erhoben worden seien, die sie nicht habe stehen lassen können. „Ohne falsche Behauptungen wäre eine Anklageerhebung nicht möglich gewesen“, sagte sie.
Zum Umstand, dass bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die bei dem Mordanschlag auf Buback benutzte Tatwaffe sichergestellt wurde, sagte die Angeklagte, mit dieser Waffe habe sie nie geschossen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, an der Ermordung von Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie soll massgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben.
Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizwachtmeister Georg Wurster hatten mit dem Dienstwagen an einer Ampel gestoppt, als ein Motorrad mit zwei Personen heranfuhr. Die Todesschüsse wurden vom Soziussitz der Suzuki abgefeuert.
Wegen des Attentats wurden bisher die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts verurteilt – allerdings lediglich als „Mittäter“. Ihre genauen Tatbeiträge wurden nie völlig geklärt.