Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Novartis-Verantwortliche wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und anderem eingestellt. Nach Bekanntwerden einer Abgangsentschädigung von 72 Millionen Franken für Daniel Vasella waren Anzeigen eingegangen.
Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass kein strafrechtliches Verhalten ersichtlich sei, teilt sie mit. Dies gelte für die Verhandlung und den Abschluss der Konkurrenzverbots-Vereinbarung vom 25. Januar 2011 wie auch für deren Offenlegung gegenüber den Aktionären.
Vasella selber – damals noch Novartis-Verwaltungsratspräsident – hatte sich zum Konkurrenzverbot nach seinem Abgang per August samt Entschädigung in einem Fernsehinterview am 15. Februar 2013 geäussert. In der Folge erhielt die Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige sowie eine von Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz.
Die Strafanzeigen warfen den beteiligten Novartis-Verantwortlichen die Straftatbestände unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, Wucher und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Vasella hat inzwischen unter starkem öffentlichem Druck auf die Abgangsentschädigung verzichtet. Die Minder-Initiative wurde dennoch klar gutgeheissen.
Novartis ihrerseits hatte Ende März auf eine Strafanzeige wegen jener Indiskretion verzichtet, mit der die Abgangsentschädigung an den Zürcher Finanzblog «Inside Paradeplatz» durchgesickert war. Dieser berichtete am frühen Morgen des 15. Februar; die folgenden Medienberichte zu diesem Deal lösten einen Entrüstungssturm aus.