Christoph Mörgeli hätte nach Ansicht der Universität Zürich die Namen eines als vertraulich eingestuften Expertenberichts nicht bekannt geben dürfen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingeleitet und klärt ab, ob Mörgeli das Amtsgeheimnis verletzt hat.
Staatsanwalt Hans Maurer bestätigte am Montag auf Anfrage eine Meldung von «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche». An einer Medienkonferenz vom 11. April gab Mörgeli die Namen des Berichts einer internationalen Expertenkommission über das Medizinhistorische Museum, das Mörgeli leitete, bekannt.
Die Universität Zürich habe die Expertennamen nie publik gemacht, sagte Uni-Sprecher Beat Müller. Wegen des Berichts wird bereits gegen zwei Mitarbeitende des Medizinhistorischen Instituts der Universität, an dem SVP-Nationalrat Mörgeli bis zu seiner Entlassung arbeitete, ermittelt.
Schlechtes Arbeitszeugnis
Die Institutsmitarbeitenden stehen im Verdacht, den Bericht zusammen mit dem damals noch unter Verschluss gehaltenen Akademischen Bericht 2011 dem «Tages-Anzeiger» zugespielt zu haben. Die beiden Berichte stellten Mörgeli ein schlechtes Arbeitszeugnis aus.
Die beiden Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Mörgeli und die Institutsmitarbeitenden würden getrennt geführt, sagte Staatsanwalt Maurer. Er werde aber die Akten des anderen Falls beiziehen.