Es liegt nun an der Zürcher Staatsanwaltschaft, wann und ob die Immunität von Nationalrat Christoph Blocher aufgehoben werden kann: Sie muss ein Gesuch bei den Parlamentskommissionen einreichen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Die nächste Sitzung der nationalrätlichen Immunitätskommission findet am kommenden Mittwoch statt. Falls bis dann ein Gesuch vorliegt, wird die Immunität von Blocher auf die Traktandenliste gesetzt, wie der Präsident der nationalrätlichen Immunitätskommission Heinz Brand (SVP/GR) am Donnerstag auf Anfrage sagte. Die Staatsanwaltschaft müsse ihr Gesuch dokumentieren.
Laut Gesetz muss dann in einem ersten Schritt das beschuldigte Ratsmitglied angehört werden. Der weitere Verlauf hänge von dieser Anhörung ab, sagte Brand weiter. Je nachdem können weitere Personen befragt oder zusätzliche Dokumente angefordert werden.
Nach einem Entscheid der Nationalratskommission wird sich dann die Rechtskommission des Ständerates mit der Sache befassen. Bis zu einem Entscheid der beiden Kommissionen kann es Wochen dauern, wie Brand weiter sagte.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte am Donnerstag keinerlei Auskunft zum Strafverfahren gegen Nationalrat Christoph Blocher geben. Es war daher auch nicht in Erfahrung zu bringen, ob ein Gesuch in Bearbeitung ist.
Verfahren gegen Blocher
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hatte am Montag ein Strafverfahren gegen den Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet. Am Dienstag führte sie Hausdurchsuchungen seines Büro und Hauses durch. Blocher beruft sich auf die parlamentarische Immunität. Bis zu einem Entscheid der Parlamentskommission ruht das Verfahren.
Im Dezember hatte Blocher die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über auffällige Devisengeschäfte der Familie des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand informiert. Hildebrand trat in der Folge am 9. Januar zurück. Hinweise auf Regelverletzungen wurden nicht gefunden.