Der Präsident der kantonalen Sozialdirektoren-Konferenz (SODK) fordert schnellere Verfahren für die Unterbringung von Asylsuchenden. So sollen militärische Unterkünfte vorübergehend auch ohne Bewilligung umgenutzt werden.
Heute müsse man mit Beschwerdeverfahren von zwei bis drei Jahren rechnen, sagte SODK-Präsident Peter Gomm im Interview mit der „NZZ am Sonntag“. Solch lange Verfahren ergäben für eine temporäre Umnutzung keinen Sinn.
Die bewilligungsfreie Umnutzung militärischer Unterkünfte sollte aus Sicht Gomms bei der laufenden Asylgesetzrevision sichergestellt werden. „Das brächte eine Beschleunigung.“ Bei der definitiven Inbetriebnahme einer Unterkunft soll die Bewilligungspflicht laut Gomm aber gewahrt bleiben. „Das gehört zum Rechtsstaat.“
Kantone zum Vollzug verpflichtet
Selbstverständlich müsse man die Bevölkerung trotzdem mit einbeziehen und sie davon überzeugen, „dass ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden“, sagte SP-Mitglied Gomm, der als Landammann der Solothurner Regierung vorsteht.
Mit der Abschaffung der Bewilligungspflicht würde aber eine Hürde beseitigt, die in Einzelfällen sehr hoch sein könne, wie das Beispiel Bettwil zeige. Die Aargauer Gemeinde wehrt sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Einrichtung einer Asylunterkunft in einer Militäranlage.
Ein Zentrum für Asylbewerber mache in einer Gemeinde nie Freude, sagte Gomm. „Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen: Das ist immer eine schlechte Nachricht.“ Die Kantone seien aber zum Vollzug verpflichtet und müssten ihn „solidarisch“ lösen.
„Asyl-Bazar“ vermeiden
Laut einer SODK-Umfrage bieten momentan mehr als die Hälfte der Kantone Hand zu Lösungen – entweder in einer der vorgeschlagenen Militäranlagen oder mit zivilen Unterbringungen. Im Gegenzug ist für Gomm aber klar, dass Asylbewerber in den Bundeszentren dem Kontingent des jeweiligen Standortkantons angerechnet werden müssten.
Geldforderungen stünden nicht im Raum. „Wir wollen keinen Asyl-Bazar“, betonte Gomm. Wenn der Bund Plätze schaffe, entlaste er die Kantone und müsse diese nicht noch zusätzlich entschädigen. Sollte die Bevölkerung aber an neue kantonale Zentren höhere Anforderungen als bisher stellen, müsste man über die bisherigen Pauschalen nochmals reden.