Die Bottminger Gemeindeversammlung (GV) muss nochmals über den Zentrums-Quartierplan befinden: Die Baselbieter Kantonsregierung hat am Dienstag die GV-Beschlüsse vom 8. Dezember wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.
Die GV hatte das Geschäft «Quartierplan, Zentrum I, Realisierung und Aufwertung des Dorfzentrums» zunächst auf Antrag der Kommission mit 140 gegen 24 Stimmen zurückgestellt. Ein Votant reklamierte jedoch, selber stattdessen Ablehnung beantragt zu haben und stellte einen Rückkommensantrag.
Dieser kam mit 110 gegen 95 Stimmen durch, wie dem GV-Protokoll auf der Gemeinde-Homepage zu entnehmen ist. In der Folge wurde der Gemeinderats-Antrag zum Projekt mit 124 gegen 72 Stimmen abgelehnt.
Darauf monierte ein SP-Sprecher, dass die zweite Abstimmung zur Vorlage nicht korrekt gelaufen sei, weil die Rückweisung nicht mehr als Option offen gestanden sei. Es brauche eine Gegenüberstellung von Rückweisung und Ablehnung. Mit einigen Turbulenzen stimmten dann spätnachts 138 Personen für Rückweisung und später 48 für Ablehnung.
Wie die Regierung mitteilte, wurde so eine Verfahrensbestimmung verletzt, gemäss der nach erfolgter Hauptabstimmung kein Rückkommen mehr zulässig sei. Zwei Beschwerden seien zwar als solche zu spät eingetroffen, war auf der Stabsstelle Gemeinden der Finanz- und Kirchen-Direktion zu erfahren.
Die Regierung habe diese Schreiben jedoch als aufsichtsrechtliche Eingaben behandelt und entsprechende Abklärungen vorgenommen. Am Ende habe sie alle GV-Entscheide zu diesem Traktandum aufgehoben.
Die Planung des Zentrums hatte der Gemeinderat 2005 lanciert. Zum Projekt gehört der Verkauf mehrerer Bauten und Grundstücke an eine private Investorin, die dort Mehrfamilienhäuser, einen Platz und eine teils öffentliche Einstellhalle bauen soll – unter dem Strich für die Gemeinde günstig. Die Gemeindekommission meldete jedoch technische und finanzielle Bedenken an.