Verfassungsgericht friert Wahlkampf in Mazedonien ein

Im Konflikt um die vorgezogenen Parlamentswahlen am 5. Juni in Mazedonien hat das Verfassungsgericht des Landes den Wahlkampf unterbrochen. Bis in einer Woche eine endgültige Entscheidung fallen wird, darf kein Wahlkampf stattfinden.

Hunderte demonstrieren derzeit gegen die mazedonische Regierung - nun soll der Wahlkampf für die vorgezogenen Wahlen gestoppt werden. (Bild: sda)

Im Konflikt um die vorgezogenen Parlamentswahlen am 5. Juni in Mazedonien hat das Verfassungsgericht des Landes den Wahlkampf unterbrochen. Bis in einer Woche eine endgültige Entscheidung fallen wird, darf kein Wahlkampf stattfinden.

Das entschieden die Richter am Mittwoch in Skopje. Hintergrund ist der Wahlboykott fast aller Parteien. Nur die VMRO-Partei des langjährigen Regierungschefs Nikola Gruevski will an der Abstimmung teilnehmen.

Gruevskis Juniorpartner in der Regierung, die Albaner-Partei DUI, hatte dem Verfassungsgericht den Antrag vorgelegt, die Selbstauflösung des Parlaments im letzten Monat als rechtswidrig zu erklären. Damit soll erreicht werden, dass die Volksvertretung wieder zusammenkommen kann.

Sie soll nach diesem Plan den Wahltermin verschieben und die Amnestie von über 50 Spitzenpolitikern durch den Staatspräsidenten Djordje Ivanov aufheben. Der hatte gegen den Willen der Sonderstaatsanwaltschaft diese Politiker vor schwersten kriminellen Vorwürfen geschützt und damit im In- und Ausland für Proteste gesorgt.

Vorzeitige Wahlen sollen nach diesen Plänen erst in etwa einem Jahr stattfinden. Bis dahin sollen tiefgreifende Reformen durchgeführt werden, um faire und freie Wahlen zu ermöglichen.

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