Im Streit um die Kandidatur von Burundis Präsident Pierre Nkurunziza für eine dritte Amtszeit hat das Verfassungsgericht dem Staatschef Recht gegeben. Schon seit Wochen sind in Burundi Proteste in Gang gegen eine erneute Kandidatur Nkurunzizas.
Es verstosse nicht gegen die Verfassung, wenn sich Nkurunziza in allgemeinen Wahlen für eine weitere fünfjährige Amtszeit wählen lassen wolle, urteilte das Verfassungsgericht am Dienstag.
Das Urteil wurde von sechs der sieben Richter unterzeichnet. Die Ankündigung der erneuten Kandidatur Nkurunzizas hatte in dem ostafrikanischen Land heftige Proteste der Opposition ausgelöst, die zu blutigen Zusammenstössen führten.
Die Opposition sieht eine dritte Amtszeit als Verstoss gegen die Verfassung, die nur zwei Mandate in Folge erlaubt. Der Staatschef und seine Partei vertreten hingegen die Ansicht, dass die erste Amtszeit Nkurunzizas von 2005 bis 2010 nicht unter die Regelung fällt, weil er damals nicht vom Volk, sondern vom Parlament gewählt wurde.
Bei den Unruhen wurden in den vergangenen Tagen mindestens 13 Menschen getötet, darunter drei Sicherheitskräfte. Allein am Montag wurden laut Aktivisten vier Demonstranten von der Polizei erschossen.
«Enormer Druck»
Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts floh der Vize-Gerichtspräsident Sylvere Nimpagaritse ausser Landes, da er nach eigenen Angaben kein Urteil mittragen wollte, das «eindeutig nicht gesetzeskonform und von aussen erzwungen ist».
Die Richter seien «unter enormen Druck gesetzt und sogar mit dem Tod bedroht worden», sagte er vor seiner Ausreise – ohne diejenigen zu benennen, von denen die Drohungen kamen. «In meiner Seele und meinem Gewissen entschied ich, das Urteil nicht zu unterschreiben», sagte Nimpagaritse.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes machte das Präsidentschaftslager einen Schritt auf die Opposition zu. Um ein «Klima der Befriedung» zu schaffen, sei die Regierung bereit, die bei den Protesten festgenommenen «jungen Leute» freizulassen, sagte Vizepräsident Prosper Bazombanza.
Die Haftbefehle gegen Oppositionsführer könnten aufgehoben werden und die geschlossenen Radiostationen wieder geöffnet werden. Dieses Angebot gelte aber nur, «wenn die Proteste und der Aufstand aufhören».