Vergessene Annullierungen von SAC-Reservationen kostenpflichtig

Wer künftig in SAC-Hütten Plätze reserviert, diese aber bei Nichtgebrauch nicht annulliert, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) hat am Samstag an seiner Abgeordnetenversammlung in Bern entsprechende gesetzliche Bestimmungen verabschiedet.

Die Fergenhütte der Sektion Prättigau des SAC: Der SAC führt neue Regeln ein (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer künftig in SAC-Hütten Plätze reserviert, diese aber bei Nichtgebrauch nicht annulliert, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) hat am Samstag an seiner Abgeordnetenversammlung in Bern entsprechende gesetzliche Bestimmungen verabschiedet.

Geregelt wird die Annullierung und Verschiebung von Reservationen in SAC-Hütten von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin ist festgehalten, dass Annullierungen für Einzelne oder Gruppen bis zwölf Personen spätestens bis 18 Uhr des Vortages telefonisch gemeldet werden müssen.

Für eine Gruppe ab zwölf Personen muss die Annullierung spätestens zwei Tage vor der gebuchten Übernachtung erfolgen. Falls die Annullierung zu spät oder gar nicht erfolgt, können Hüttenwarte künftig die reservierten Dienstleistungen in Rechnung stellen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

Die SAC-Jahresrechnung 2011 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 401’565 Franken ab. Budgetiert waren 185’430 Franken. Zum guten Ergebnis trugen gemäss Angaben des SAC vom Samstag eine Zunahme an Mitgliedern, die gut frequentierten Bergsportkurse und die Inserateeinnahmen der Zeitschrift „Die Alpen“ bei.

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