Das Bezirksgericht Moutier BE hat am Freitag einen 52-jährigen Mann zu einer lebenslänglichen Verwahrung und einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Angeklagte stand wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und wegen Vergewaltigung von zwei Frauen vor Gericht.
Laut Gericht wurde eine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen, weil eine grosse Rückfallgefahr besteht. Dies hatten auch zwei Expertisen bestätigt. Gemäss diesen besitzt der Angeklagte eine komplex-krankhafte Persönlichkeit und könne keine Emotionen zeigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis und eine lebenslängliche Verwahrung verlangt. Der Mann war schon früher wegen ähnlichen Vergehen vor Gericht gestanden.
Die Verteidigung führte ins Feld, sein Mandant sei zu Unrecht angeklagt worden. Der Verurteilte will den Fall ans Berner Obergericht weiterziehen, wie er nach der Urteilsverkündung bekannt gab.
Zum zweiten Mal lebenslänglich
Es ist das zweite Mal, dass ein Schweizer Gericht eine lebenslängliche Verwahrung ausspricht. Das erste solche Urteil hatte das Bezirksgericht Weinfelden TG im Oktober 2010 gegen einen damals 43-jährigen Schweizer ausgesprochen. Der Mann war wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt worden.
Beim Prozess gegen den Mörder des Au-pair-Mädchens Lucie hatte das Bezirksgericht Baden diese Woche zwar eine lebenslängliche Verwahrung geprüft, dann jedoch nur eine befristete Verwahrung angeordnet. Am Freitag kündigte die Aargauer Staatsanwaltschaft den Weiterzug dieses Urteils an.