Die französische Staatsanwaltschaft hat ihre Vergewaltigungs-Ermittlungen gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn eingestellt. Bei den Vorwürfen geht es um angebliche Gruppenvergewaltigungen bei illegalen Sex-Partys in Washington im Dezember 2010.
Damals amtete Strauss-Kahn noch als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF). Ein belgisches Escort-Girl gab gegenüber französischen und belgischen Ermittlern an, von „DSK“ und seinen Freunden zu bestimmten Sex-Praktiken gezwungen worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Lille leitete daraufhin im Mai Vorermittlungen gegen den einstigen Hoffnungsträger von Frankreichs Sozialisten ein, die nun aber eingestellt wurden. Zur Begründung erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag, die Frau habe keine Anzeige erstattet.
In einem Schreiben habe sie Mitte August zudem erklärt, den sexuellen Handlungen „zugestimmt“ zu haben. Strauss-Kahn hatte bestritten, Gewalt angewendet zu haben, und die Vorwürfe als „Lüge“ bezeichnet.
Sein Anwalt Henri Leclerc sagte der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag, er habe mit einer Einstellung der polizeilichen Vorermittlungen gerechnet. Die Ermittlungen seien ohnehin unnötig gewesen und seien von den Medien zu einem „grossen Skandal“ ohne jede Grundlage aufgebauscht worden.
Weitere Ermittlungen
Im Zusammenhang mit der Callgirl-Affäre um Sex-Partys auch in Brüssel und Paris laufen gegen Strauss-Kahn aber weiter Ermittlungen wegen bandenmässig organisierter Zuhälterei. Ein Gericht im nordfranzösischen Douai will Ende November über einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten entscheiden, die Ermittlungen einzustellen. Der 63-Jährige gibt an, er habe nicht gewusst, dass die Frauen Prostituierte seien.
Strauss-Kahn musste im Mai 2011 als Chef des IWF zurücktreten, nachdem er in New York wegen Vergewaltigung angeklagt worden war. Ein Zimmermädchen beschuldigte ihn, sie in einem New Yorker Luxushotel zum Oralsex gezwungen zu haben.
Ein Strafprozess in den USA wurde schliesslich fallengelassen, da die New Yorker Staatsanwaltschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hotelangestellten hatte. Der Zivilprozess läuft noch.