Vergünstigte Einbürgerung für 18- und 19-Jährige in Basel-Stadt

Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, sollen sich im Kanton Basel-Stadt günstiger einbürgern lassen können. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes klar gutgeheissen.

Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, sollen sich im Kanton Basel-Stadt günstiger einbürgern lassen können. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes klar gutgeheissen.

Beantragen die Interessenten vor dem 20. Geburtstag den Schweizer Pass, soll ihnen ein Teil der Einbürgerungsgebühren erlassen werden. Dies gilt für die kantonalen und kommunalen Gebühren, nicht jedoch die eidgenössischen. Erstere beide summieren sich heute für Jugendliche zu jeweils 1400 bis 1850 Franken.

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hatte den Regierungsvorschlag zur Kostenbefreiung um einen entsprechenden Passus für ausserkantonale Schweizer und Auslandschweizer ergänzt, welche das Bürgerrecht einer baselstädtischen Gemeinde anstreben. Mit rotem Pass wird indes nicht die Geburt im Stadtkanton verlangt.

Die JSSK hat zudem das Gebührenprivileg, das die Regierung nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewähren wollte, bis zum Ende des 19. Lebensjahres ausgedehnt. Es sei weniger wichtig, in welchem Alter man den Antrag stellt, sagte die JSSK-Sprecherin. Die Regierung hatte gegen die Kommissions-Änderungen nichts einzuwenden.

Voraussetzungen unverändert

Gegen die Gesetzesrevision plädierte nur die SVP-Fraktion, welche das Bürgerrecht aus Prinzip nicht verschenken will. Andere Bürgerliche wie auch Linke konterten, der Bundesteil der Gebühren werde ja weiterhin verlangt, und die Voraussetzungen blieben ja in der Strenge unverändert.

Gemäss Vorlage könnten beim Jahrgang 1998 200 Personen ohne Schweizer Pass und 500 mit solchem, die von der vergünstigten Einbürgerung profitieren – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Würden alle in Frage kommenden In- und Ausländer davon Gebrauch machen, entgingen der Staatskasse rund 700’000 Franken pro Jahrgang.

Die Gesetzesänderung wurde am Ende mit 76 gegen 15 Stimmen beschlossen. Sie tritt per Jahresbeginn 2017 in Kraft, untersteht aber noch dem fakultativen Referendum. Anlass für die Gesetzesänderung war eine GLP-Motion gewesen, die 2011 überwiesen worden war.

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