Vor dem Bezirksgericht Krakau hat am Mittwoch die Verhandlung über eine mögliche Auslieferung des Regisseurs Roman Polanski an die USA begonnen. Der erste Verhandlungstag fand allerdings hinter verschlossenen Türen statt, als es um Polanskis Stellungnahme zum Antrag der US-Justiz ging.
«Das war ermüdend und tat weh, denn ich musste zu Angelegenheiten zurück kehren, die ich am liebsten vergessen würde», sagte Polanski nach dem ersten Verhandlungstag in einer kurzen Stellungnahme.
Der 81-Jährige war persönlich zum Prozessauftakt am Mittwoch in Krakau erschienen, sichtlich angespannt ging er mit seinen beiden Anwälten durch ein regelrechtes Blitzlichtgewitter der zahlreichen Fotografen und Kamerateams in den Verhandlungssaal.
Die US-Staatsanwaltschaft hat einen internationalen Haftbefehl gegen den Filmemacher («Rosemaries Baby», «Der Pianist») wegen eines mutmasslichen Sexualdelikts vor 38 Jahren beantragt.
Gerichtssprecherin Barbara Gorszczyk sagte, Polanskis Aussagen würden überprüft und vermutlich auch Dokumente aus den USA angefordert. Auch die Vernehmung von Zeugen sei nicht ausgeschlossen. Ein schnelles Prozessende sei daher nicht absehbar.
Vergewaltigung einer 13-Jährigen?
Die US-Justiz wirft dem Regisseur Vergewaltigung vor – es geht um Sex mit einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Der damals 43 Jahre alte Polanski hatte sich schuldig bekannt, aber von einvernehmlichem Sex gesprochen.
Im April 2010 hatten US-Richter den Antrag des damaligen Opfers abgelehnt, den Fall nicht weiter zu verfolgen. Die Frau gab an, ihr heutiges Familienleben leide unter dem Aufsehen, den der Vorfall vor mehr als 30 Jahren errege.
Wieder Wohnsitz in Krakau
Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau. Der Regisseur, der neben der französischen auch die polnische Staatsbürgerschaft hat, will im Juli in Warschau mit den Dreharbeiten zu einem Film über die Dreyfus-Affäre beginnen.
Der nächste Verhandlungstermin wird nach Gerichtsangaben im April sein. Vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn hatte das Gericht entschieden, Medien und Publikum nur zu den Prozesstagen zuzulassen, an denen keine persönlichen Details zu Polanski zur Sprache kommen.