Auf dem Areal des ehemalige Zeughauses Liestal kann kein Bundeszentrum für Asylsuchende realisiert werden. Die Verhandlungen mit dem Bund seien beendet worden, gab die Baselbieter Regierung am Mittwoch bekannt. Das Projekt scheiterte unter anderem am Kaufpreis.
Das ehemalige Zeughaus an der Oristalstrasse steht seit einiger Zeit als weiteres Verfahrenszentrum des Bundes zur Diskussion. Nun habe sich gezeigt, dass keine der Bedingungen erfüllt werden kann, die der Kanton Baselland an den Verkauf der Gebäulichkeiten knüpfte, hält die Kantonsregierung fest.
Bedingungen nicht erfüllt
So könne Baselland keinen geeigneten Realersatz für das Zeughaus finden. Genutzt wird die Immobilie vom kantonalen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz und von der Polizei.
Zudem hätten sich Kanton und Bund für das Verfahrenszentrum nicht auf einen Kaufpreis einigen können. Damit sei die Forderung des Kantons nach Kostenneutralität nicht erfüllt worden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Schliesslich habe der Bund gegen Ende der Verhandlungen den Terminplan geändert. Dadurch sei der Verhandlungsspielraum noch enger geworden, hält die Baselbieter Regierung fest.
Konstruktive Verhandlungen
Die Exekutive beurteilt die Verhandlungen dennoch als «konstruktiv» und bietet dem Bund weiterhin ihre Unterstützung an. Sie beauftragte die Kantonsverwaltung, weitere Standorte für ein Verfahrenszentrum zu suchen.
Erst am Dienstag hatte der Kanton Baselland die Prüfung eines temporären Bundes-Registrierungszentrum für rund 500 Flüchtlinge auf dem Feldreben-Areal in Muttenz bekannt gegeben. Dieses Projekt habe mit dem Verfahrenszentrum nichts zu tun. Es handle sich um zwei voneinander getrennte Geschäfte, hält die Regierung fest.