Der Streit um die Kündigung von Grenzgängern, die eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, geht weiter: Vergleichsverhandlungen vor dem Kantonsgericht Baselland sind am Dienstag erfolglos geblieben.
In dem Streit zwischen einem Unternehmen im Kanton Baselland und sechs Grenzgängern hatte das Bezirksgericht Arlesheim am 31. Januar entschieden, dass die Kündigungen missbräuchlich seien. Es auferlegte der Firma, den Entlassenen sechs Monatslöhne nachzuzahlen.
Das Unternehmen hatte den Fall jedoch weitergezogen. Am Dienstag gab nun nach rund zweistündigen Vergleichsverhandlungen am Kantonsgericht der vorsitzende Richter bekannt, eine Einigung sei nicht zustandegekommen. Damit komme es zur zweitinstanzlichen Hauptverhandlung voraussichtlich Anfang 2013.
Möglicherweise bis vor Bundesgericht
Die rechtlichen Fragen seien sehr schwierig, womöglich müsse zuletzt das Bundesgericht darüber befinden, sagte der Vorsitzende. Über den Inhalt der Vergleichsverhandlungen machte er keine Angaben. Von Parteiseite war indes zu erfahren, dass es unter anderem um eine um einen Monatslohn niedrigere Nachzahlung gegangen war.
Das Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim dürfte das erste vorliegende im Streit um Frankenstärke und Lohnreduktionen gewesen sein. Das erstinstanzliche Gericht sah im Vorgehen des Unternehmens eine Diskriminierung der im Ausland lebenden Arbeitnehmer und somit einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Die Firma hatte 2010 wegen des schwachen Euros 120 Grenzgängern ihres Personals eine Lohnkürzung um 6 Prozent angetragen. Die sechs Grenzgänger wollten dies aber nicht akzeptieren und erhielten die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit tieferem Lohn offeriert. Sie zogen aber vor Gericht.