Verhüllungsverbot tritt frühestens in zwei Jahren in Kraft

Das Verhüllungsverbot im Tessin dürfte frühestens in zwei Jahren in Kraft treten. Dies schätzt die Staatskanzlei. Erst muss aber das Parlament in Bern garantieren, dass die neue Regelung nicht gegen die Bundesverfassung verstösst.

Nora Illi vom Islamischen Zentralrat (Archivbild) (Bild: sda)

Das Verhüllungsverbot im Tessin dürfte frühestens in zwei Jahren in Kraft treten. Dies schätzt die Staatskanzlei. Erst muss aber das Parlament in Bern garantieren, dass die neue Regelung nicht gegen die Bundesverfassung verstösst.

«Es wird mindestens zwei Jahre dauern, bis die neue Regelung in Kraft tritt», erklärte am Montag ein Sprecher der Tessiner Staatskanzlei gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Neben der Garantie aus Bern muss das Tessiner Parlament der konkreten Ausgestaltung des Verbots ebenfalls zustimmen.

Mit dem Verhüllungsverbot hat das Tessin als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Der Kanton folgt damit ähnlichen Verboten, wie sie in Frankreich und Belgien gelten.

Da es sich um eine Änderung der Kantonsverfassung handelt, braucht es grünes Licht aus Bern. Die Eidgenössischen Räte müssen aus einem juristischen Gesichtspunkt garantieren, dass das Verhüllungsverbot mit der Bundesverfassung konform ist.

Nur zwei Fälle in 35 Jahren

Es ist äusserst selten, dass das Parlament diese Garantie verweigert. In den letzten 35 Jahren kam dies in zwei Fällen vor: Bei der Gründung des neuen Kantons Jura und dieses Jahr wegen des Wahlsystems des Kantons Schwyz.

Die Bundesversammlung respektiere grundsätzlich die Autonomie der Kantone, sagte Jurist Francesco Catenazzi vom Tessiner Justizdepartement auf Anfrage. Sollte das Parlament in Bern keine Garantie geben, wäre das Verhüllungsverbot nicht anwendbar. «Das Volksbegehren würde ins Wasser fallen», bestätigte Catenazzi.

Die Tessiner Regierung hatte ihrerseits im März 2011 einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Die Regierung bezeichnete damals das Volksbegehren als «exzessiv, nutzlos» und «unverhältnismässige Verfassungsänderung». Stattdessen schlug sie vor, das Verbot in einem Gesetz zu regeln.

Von den 135 Gemeinden des Kantons haben nur vier Bergdörfer die Initiative abgelehnt: Bosco Gurin und Linescio im Maggiatal, sowie Isorno (Bezirk Locarno) und Dalpe in der Leventina. Insgesamt sagten 65,4 Prozent der Tessiner Stimmbürger Ja zur Initiative.

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