Das Heilmittelgesetz, über das sich der Ständerat heute als Zweitrat beugt, regelt Aufsicht und Zulassungsverfahren neu und sorgt, dass die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt ist. Dabei werden gleich auch die Karten im milliardenschweren Markt neu gemischt.
Nach dem Willen der grossen Kammer sollen Apotheker künftig verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen, ohne dass ein Arzt vorher ein Rezept ausgestellt hat. Die Ärzte, die an den Konsultationen und teils auch an der Abgabe von Medikamenten verdienen, sehen darin ein Risiko für die Patienten.
Bei der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK) stiessen sie mit ihrer Warnung jedoch auf taube Ohren. Diese stützt den Entscheid des Nationalrats und will lediglich präzisieren, dass die Abgabe durch Apotheker nur in direktem Kontakt mit dem Kunden erfolgen darf und dokumentiert werden muss.
Allerdings werden auch die Apotheken Federn lassen müssen. Drogerien sollen alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente verkaufen dürfen, einige Heilmittel werden künftig sogar im Detailhandel erhältlich sein.
Ärzte gegen Rezeptzwang
Die Ärzte ihrerseits wehren sich dagegen, dass sie auch dann ein Rezept ausstellen sollen, wenn sie das Medikament selber abgeben. Der ihrer Meinung nach «sinnlose und kostspielige Rezeptzwang» soll den Patienten ermöglichen, ein Medikament beim Arzt, wahlweise aber auch in der Apotheke oder anderswo zu beziehen. Die SGK will den Ärzten insofern entgegenkommen, als sie die Formvorschriften für Rezepte aus der Vorlage streicht.
Welche Regeln für Versandapotheken gelten sollen, ist umstritten. Heute ist der Verkauf von Arzneimittel auf Bestellung nur erlaubt, wenn ein Rezept vorliegt, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Der Nationalrat hatte beschlossen, dass das Rezept zusammen mit der Bestellung eingereicht werden muss. Damit will er die heutige Praxis unterbinden, dass die Versandhandlung das Rezept selber besorgt. Die Ständeratskommission lehnt dies ab und will es beim geltenden Recht belassen.
Kein Export von Todesspritzen
Weitere Differenzen betreffen die Zulassung und den Schutz von Entwicklungen. Die SGK lehnt die vom Nationalrat beschlossene vereinfachte Zulassung von gewissen Arzneimitteln ab, die seit mindestens 10 Jahren in EU- oder Efta-Ländern zugelassen sind. Ausserdem will sie die Ausfuhr von Medikamenten verbieten, die für Hinrichtungen verwendet werden.
Bei Arzneimitteln für seltene Krankheiten sollen Pharmaunternehmen kein Monopol erhalten, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Um deren Forschungsanstrengungen zu honorieren, will die Kommission den Zulassungsunterlagen länger Schutz vor Nachahmern gewähren: Generell soll eine Schutzdauer von 12 statt 10 Jahre gelten und für Kinderarzneimittel 15 statt 12 Jahre.
Zu reden geben wird auch die Frage, welche Vorteile Ärzte oder Apotheker entgegennehmen dürfen. Nach dem Willen der Kommission sollen Rabatte grundsätzlich erlaubt sein, sie dürfen aber keinen Einfluss auf den Therapieentscheid haben. Der Nationalrat hatte ein anderes Konzept beschlossen, das sich nicht nur auf verschreibungspflichtige Medikamente bezieht.
Neuer Anlauf für Antibiotika-Datenbank
Der Vorschlag der Nationalratskommission, eine Datenbank zur Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinärmedizin zu schaffen, war im Plenum gescheitert. Kritisiert wurde insbesondere, dass sich die Landwirtschaft nicht dazu äussern konnte, weil die Idee im Vernehmlassungsentwurf noch nicht enthalten war.
Das hat die Kommission des Ständerats nun nachgeholt und einen neuen Vorschlag für eine Antibiotika-Datenbank ausgearbeitet. Darin nicht mehr enthalten ist insbesondere eine Meldepflicht für Tierhalter, die Antibiotika einsetzen. Zudem wird der Datenschutz gestärkt.