Samsung hat im Patentkrieg mit Apple in Deutschland eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab.
Das Konkurrenzprodukt zum iPad darf auf Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts bereits seit Sommer nicht in Deutschland vertrieben werden. Für Samsung ist es im Patentstreit in Deutschland der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim.
Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 – schon lange vor dem Erscheinen des iPad – mit einem so genannten Geschmacksmuster schützen lassen. Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad.
Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschliessend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 wird deswegen nicht verkauft. Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig wollen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äusserlich leicht veränderten Modell 10.1N umgehen.