Nur Beihilfe zur Unfallflucht statt Nötigung und versuchte Körperverletzung: Jens Lehmann kommt nach Verwicklung in Verkehrsunfall mit deutlich reduzierter Strafe davon.
Deutschlands früherer Nationalkeeper Jens Lehmann kam im Prozess um insgesamt drei Verkehrsvergehen mit einer erheblich niedrigeren Busse davon als erwartet. Ursprünglich sollte der 46-Jährige für eine Nötigung samt versuchter Körperverletzung 240’000 Euro zahlen.
Das Amtsgericht im bayrischen Starnberg reduzierte die Strafe nun auf 42’500 Euro. Zur Geldbusse verurteilt wurde der als TV-Experte arbeitende Lehmann einzig wegen Beihilfe zur Unfallflucht.
Lehmann war im letzten Herbst als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt worden und hatte sich geweigert, dass der Zusammenstoss von der Polizei aufgenommen wird.