Verkehrskommission spricht sich gegen Tunnelgebühr für Gotthard aus

Der Gotthard-Strassentunnel soll nicht gebührenpflichtig werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Bau einer zweiten Tunnelröhre will die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) die Frage einer Tunnel-Maut nicht weiter verfolgen.

Verkehr im bisherigen Gotthard-Strassentunnel (Bild: sda)

Der Gotthard-Strassentunnel soll nicht gebührenpflichtig werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Bau einer zweiten Tunnelröhre will die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) die Frage einer Tunnel-Maut nicht weiter verfolgen.

Das gab Kommissionspräsidentin Viola Amherd (CVP/VS) am Dienstag vor den Bundeshausmedien bekannt. Der Entscheid fiel mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Es handle sich nicht um einen Grundsatzentscheid gegen Strassenbenutzungsgebühren, sagte Amherd. Die Mehrheit habe es aber abgelehnt, nur den Gotthard mit einer Gebühr zu belegen.

Die KVF sei bereit, die Frage in einem grösseren Rahmen zu diskutieren, beispielsweise im Rahmen des Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF). Einen konkreten Auftrag habe die Kommission aber nicht erteilt.

Ja zur zweiten Röhre

Für den Bau der zweiten Röhre hatte sich die Kommission im Grundsatz schon im März ausgesprochen. Der neue Tunnel soll die Alpentransit-Verbindung während der Sanierung des bestehenden Gotthard-Strassentunnels sicherstellen. Nach der Renovation, etwa ab 2030, könnten dann beide Röhren betrieben werden, jedoch nur einspurig. Die zweite Spur würde als Pannenstreifen dienen.

Vor einem endgültigen Entscheid über die Vorlage wollte sich die KVF noch vertieft mit einer Tunnelgebühr auseinandersetzen und bestellte bei der Verwaltung einen Bericht zum Thema. Dieser kommt zum Schluss, dass eine Tunnel-Gebühr mit der Verfassung vereinbar wäre. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Benützung öffentlicher Strassen gebührenfrei ist, kann die Bundesversammlung beschliessen.

Um den erwarteten Ausweichverkehr über Gotthard- und Simplonpass oder durch den San-Bernardino-Tunnel zu verhindern, müssten gemäss dem Bericht aber an allen Alpenübergängen Gebühren erhoben werden. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig.

Maut in der Vernehmlassung durchgefallen

In der Vernehmlassung zum Bau einer zweiten Röhre durch den Gotthard war die Tunnelgebühr durchgefallen. Argumente dagegen waren die Ungleichbehandlung des Kantons Tessin, der Ausweichverkehr, die Konkurrenz zur LSVA oder die Kosten für die Erhebung einer Maut. Im Ständerat, der sich in der Frühjahrssession mit dem Gotthard auseinandergesetzt hatte, war das Thema aber wieder aufs Tapet gekommen.

Die Fürsprecher einer Tunnelgebühr wollen vor allem sicherstellen, dass trotz der auf 2,8 Milliarden Franken veranschlagten Kosten für Sanierung und Neubau der zweiten Gotthard-Röhre genügend Geld für andere Strassenprojekte zur Verfügung steht. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder wies in der Debatte auch darauf hin, dass die Maut ein Trumpf in den anstehenden Verhandlungen mit der EU sein könnte.

Die kleine Kammer lehnte die Tunnelgebühr zwar ab. Verkehrsministerin Doris Leuthard hatte sich aber breit erklärt, die Frage im Zweitrat vertieft zu prüfen. Aufgrund von Minderheitsanträgen und auf der Basis des Berichts zur Tunnelgebühr wird der Nationalrat voraussichtlich im Herbst Gelegenheit dazu haben.

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